Fast 9000 Abschiebungen sind in Deutschland im ersten Halbjahr laut der „Bild“-Zeitung gescheitert. Ein wesentlicher Grund: Die Behörden konnten die Betroffenen zum vorgesehenen Termin nicht antreffen. CDU-Innenpolitiker Günter Krings fordert schärfere Konsequenzen für Untergetauchte.

„Wer untertaucht, muss sofort jeden Zugang zu Sozialhilfe verlieren“, sagte Krings gegenüber „Bild“. Der frühere Innen-Staatssekretär warnte zugleich: „Der Rechtsstaat darf sich hier nicht vorführen lassen.“

Wenn sich eine ausreisepflichtige Person der Abschiebung entzieht, wird die Maßnahme als „gescheitert“ eingestuft und für einen späteren Zeitpunkt erneut angesetzt.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann plädiert zudem für einen konsequenteren Einsatz des Abschiebegewahrsams und einen Ausbau der entsprechenden Kapazitäten. Gegenüber „Bild“ sieht Hoffmann dabei vor allem die Länder in der Pflicht: „Die Bundesländer sind in der Pflicht, ihre Abschiebehaftplätze aufzustocken, damit wir die Zahl der erzwungenen Ausreisen insgesamt deutlich steigern können.“

Dem Bericht zufolge unterstützt Hoffmann Krings‘ Forderung zu einer Streichung von Sozialleistungen: „Das systematische Abtauchen vor der Abschiebung muss ein Ende finden! In der Koalition haben wir bereits beschlossen, Migranten ohne rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland die Sozialleistungen komplett zu streichen.“

Dobrindt verteidigt Kurs der Bundesregierung

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte indes im „Münchner Merkur“ eine Fortsetzung seines harten Asylkurses an. „Im Koalitionsvertrag steht, dass wir ‚beginnend mit Straftätern’ die Rückführung nach Afghanistan umsetzen“, sagte Dobrindt der Zeitung. „Das bedeutet: Menschen, die nicht schutzwürdig sind und die ausreisepflichtig sind, müssen nach Afghanistan zurück, auch wenn es keine verurteilten Straftäter sind.“

Auch psychische Auffälligkeiten will der CSU-Politiker nicht als Hindernis akzeptieren. Diese seien kein Grund für einen Abschiebestopp. „Deutschland kann nicht zuständig sein für alle Traumatisierten auf der Welt.“

Laut Ausländerzentralregister waren zum 30. Juni 2026 insgesamt 258.845 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Davon sind 199.271 geduldet, darunter 3157 mit Ausbildungsduldung und 1613 mit Beschäftigungsduldung. Insgesamt haben die Behörden in Bund und Ländern zwischen Januar und Ende Juni 18.939 Personen abgeschoben, einen Teil mit Zwang durch die Polizei, einen anderen Teil mit Anreizen und Förderung durch den Bund.

Die CSU hatte bereits im Januar, vor ihrer Klausurtagung, gefordert, die Sozialleistungen für Ausreisepflichtige „auf das verfassungsrechtliche Minimum“ zu senken.

Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass Leistungen für Personen, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates als unzulässig abgelehnt wurde (sogenannte Dublin-Fälle), auf Sachleistungen (Brot, Bett, Seife) beschränkt werden können. Seit Start der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (Geas) der EU sind Leistungseinschränkungen explizit erlaubt, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen.

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