Die umstrittene Veranstaltung der Berliner Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz und des Vereins Each One Teach One (EOTO) ausschließlich für dunkelhäutige Menschen ist abgesagt worden. In einem Statement des Vereins heißt es: „Aufgrund der bundesweiten und zumeist sehr polemischen Berichterstattung ist nun ein Klima entstanden, in dem wir nicht mehr darauf vertrauen können, dass es eine positive Erfahrung für die jungen Menschen wird und die physische und psychische Sicherheit der Kinder und Jugendlichen am morgigen Freitag im Volksbad in der Volksbühne gewährleistet werden kann.“
Durch die „exponierte Lage“ des Schwimmbeckens sei zu befürchten, dass eine „schadlose An- und Abreise nicht garantiert werden und es zu diskriminierenden und diffamierenden Äußerungen gegenüber einzelnen Personen kommen könne.
Das öffentliche Schwimmbecken vor der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-PlatzDer Verein erklärte weiter, „seit Beginn der öffentlichen Diskussion“ Drohmails und diskriminierende Kommentare auf Social Media erhalten zu haben. „Wir können daher nicht ausschließen, dass die Kinder und Jugendlichen an dem Tag weiteren Gefahren ausgesetzt wären“, heißt es in dem Statement.
Seit dem 7. August steht vor der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin ein temporäres Schwimmbad. Das „Volksbad“ wurde angekündigt als „offen für alle, die sich im heißer werdenden Berliner Sommer nach Abkühlung sehnen, ihre Kraultechnik verbessern möchten oder mit der Nachbarschaft zusammenkommen und nichts tun wollen“. Jeder könne kommen, „gratis und ohne Ausweispflicht“. So steht es auf der Seite des Theaters.
Am Freitag sollte allerdings eine Veranstaltung ausschließlich für „Schwarze Communitys“ stattfinden, wie es in einem Eintrag auf der Webseite des Volksbads hieß. Das hatte zu scharfer Kritik aus Politik und Gesellschaft geführt.
Der Berliner FDP-Spitzenkandidat Christoph Meyer hatte gesagt, ein Volksbad, das Menschen nach ihrer Hautfarbe einteile, führe seinen Namen ad absurdum. „Öffentliche Einrichtungen sollen Menschen zusammenbringen, nicht trennen“, so Meyer. Die Kulturverwaltung müsse prüfen, ob dieser Zugang bei einem öffentlich finanzierten Angebot zulässig sei.
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