Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Der Haftbefehl geht auf eine juristische Auseinandersetzung Krahs mit Satiriker Jan Böhmermann über dessen Äußerungen in seinem Podcast „Fest & Flauschig“ zurück.
Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe. Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage Krahs im Champagner-Streit gegen Böhmermann aber zurück. Böhmermann habe in seinem Podcast „Fest & Flauschig“ gar keine eigene Behauptung aufgestellt, urteilte das Gericht. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht.
Hintergrund des Haftbefehls sind nun laut „Spiegel“ offene Forderungen zu den Prozesskosten. Weil der Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten in Chemnitz liegt, sei das dortige Amtsgericht zuständig, hieß es auf Nachfrage.
Krah teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. „Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde“, fügte er hinzu. Er halte Böhmermann für einen „Widerling“ und zahle daher nur nach Prüfung – „Rückforderung bleibt vorbehalten“.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte wiederum Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski dem „Spiegel“.
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