Rheinland-Pfalz setzt wegen des anhaltenden Niedrigwassers am Rhein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend außer Kraft.

Damit könnten Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden, leichter auf der Straße befördert werden, teilte das Verkehrsministerium in Mainz zur Begründung mit. Die Ausnahmeregelung gelte bereits an diesem Wochenende.

Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut Ministerium für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind.

Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich seien, müssten andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. „Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume“, erklärte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf.

Rheinland-Pfalz hat sich nach Angaben von Staatssekretär Wolf bei der Ausnahmeregelung mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch werde ermöglicht, die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort bis längstens 30. September. Für Großraum- und Schwertransporte gelten die Ausnahmeregelungen nicht.

„Durch den eingeschränkten Schiffsverkehr droht bei Unternehmen ein Produktionsstopp“

Auch Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer zeigte sich dafür offen, das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen auszusetzen – allerdings im bundesweiten Konsens. „Wir sind auf diese Situation vorbereitet und wollen das Verbot befristet aufheben“, teilte der Grünen-Politiker auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

„Durch den eingeschränkten Schiffsverkehr droht bei Unternehmen ein Produktionsstopp.“ Dementsprechend habe es Anfragen von Unternehmen zur Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes gegeben, „weil sie es zur Aufrechterhaltung ihrer Produktion brauchen“.

Auch in der Vergangenheit habe es solche Maßnahmen bei besonderen Lagen schon gegeben. Eine zeitlich befristete Ausnahme könne grundsätzlich die Flexibilität beim Gütertransport erhöhen und helfe, den reduzierten Schiffsverkehr zu kompensieren, argumentierte Krischer. „Dazu stimmen wir uns mit dem Bund und den anderen Rheinanliegerländern für einheitliche Regelungen ab.“

Bei einem Spitzentreffen mit Wirtschaftsverbänden und Unternehmen hatte der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) am Donnerstag in Bonn mehrere Sofortmaßnahmen angekündigt, um Lieferketten auf wichtigen Wasserstraßen wie Rhein, Donau und Elbe aufrechtzuerhalten. So wolle er etwa mit den Ländern über Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw für besonders betroffene Güter sprechen, hatte Bilger gesagt.

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