Nach den Schüssen mit Verletzten im Kölner Stadtteil Mülheim sind die sieben vorläufig Festgenommenen wieder entlassen worden. Die Voraussetzungen für Haftbefehle hätten nicht vorgelegen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit – unter anderem, weil der „notwendige Verdachtsgrad“ nicht zu begründen gewesen sei. „Ungeachtet dessen dauern die Ermittlungen zum Ablauf und zum Motiv der Auseinandersetzung an“, sagte er.
Bei besagter Auseinandersetzung waren am Montagabend gegen 22 Uhr vier Menschen auf der Straße verletzt worden. Zwei erlitten Schuss-, zwei weitere Stichverletzungen. Es gibt Hinweise, dass Streitigkeiten zwischen zwei Familien der Auslöser gewesen sein könnten. Verletzte soll es auf beiden Seiten gegeben haben. Zunächst hatten die Ermittler die vier Verletzten selbst sowie zwei 19-Jährige und einen 21-Jährigen festgenommen. Eine Gefahr für die Bevölkerung hat laut Polizei nicht bestanden.
Geschehen muss rekonstruiert werden
„Es ist davon auszugehen, dass es offenbar zwischen den beiden beteiligten Familien im Vorfeld nicht unerhebliche Streitigkeiten gab“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft zu den Ermittlungen. Bestätigt habe sich zum möglichen Motiv jedoch noch nichts. „Ob ein sexueller Übergriff eine Rolle spielt, ist nicht auszuschließen.“ An entsprechenden Spekulationen wolle er sich aber nicht beteiligen.
Hauptziel der Ermittlungen ist es laut Staatsanwaltschaft, das Geschehen so zu rekonstruieren, dass geprüft werden kann, wem welche mögliche Tat zugerechnet werden kann. Es gebe auch Hinweise, dass möglicherweise noch weitere Personen in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen seien, so die Staatsanwaltschaft.
Erst am Freitag zuvor waren in Köln Schüsse gefallen. Eine unbekannte Person hatte im ebenfalls rechtsrheinisch gelegenen Stadtteil Vingst vor einem Kiosk auf einen E-Scooter-Fahrer geschossen.
Beide Personen sollen sich im Anschluss in Richtung eines örtlichen Spielplatzes bewegt haben. Die Spurensicherung stellte mehrere Patronenhülsen sicher. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt.
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