Dass der Ausschluss mehrerer AfD-Politiker von der Kommunalwahl in Niedersachsen ein juristisches Nachspiel haben könnte, hatte sich bereits angedeutet. Nun hat sich der AfD-Politiker Martin Sichert an das Verwaltungsgericht Oldenburg gewandt.
Wie der Politiker am Mittwoch unter anderem WELT mitteilte, beantragt er vor Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Mit dieser soll der Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland verpflichtet werden, ihn doch noch zu der Landratswahl am 13. September zuzulassen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte den Eingang des Antrags am 5. August. „Der Antrag wird dem Antragsgegner zugestellt sowie eine Antragserwiderung angefordert und die Verwaltungsvorgänge werden beigezogen“, sagte ein Sprecher WELT. Die für das Verfahren zuständige 6. Kammer des Gerichts werde noch vor der Wahl über den Antrag entscheiden.
Sichert war am 21. Juli durch den Kreiswahlausschuss von der Wahl ausgeschlossen worden. Der Ausschuss war dabei dem Votum des niedersächsischen Innenministeriums gefolgt, das Zweifel daran geäußert hatte, ob Sichert „künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten“ werde. Als Grund wurde unter anderem Sicherts Funktion in der AfD genannt, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Sichert ist Bundestagsabgeordneter und Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund.
„Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr“, teilte Sichert nun mit.
Daher habe er eine einstweilige Anordnung eingereicht, „um den Schaden einer notwendigen Wiederholung der Wahl abzuwenden“. Die Betonung der Landesregierung als auch des Wahlausschusses, „dass die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund für die Landratswahl ausreicht, ist absolut demokratiefeindlich“.
Eine parlamentarische Demokratie lebe davon, dass Menschen sich in zugelassenen Parteien einbrächten, so Sichert weiter. „Im Antrag wird auch kritisiert, dass mehrheitlich politische Konkurrenten, die aus anderen Parteien kommen, den Ausschluss ohne eingehende Befassung mit den Gründen beschlossen haben.“ Genauso sehe „politische Willkür aus, die man eigentlich nur aus autokratischen Staaten kennt“.
In Niedersachsen gilt seit diesem Frühjahr eine neue Wahlordnung, Überprüfungen der Bewerber wurden intensiviert. Die Wahlausschüsse müssen nun die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde – also die jeweils übergeordneten Behörden – in ihre Überlegungen einbeziehen, wenn sie „tatsächliche Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue“ eines Kandidaten haben. Infolgedessen wurden bislang mehrere AfD-Politiker von der Wahl ausgeschlossen, darunter der niedersächsische AfD-Vizechef Stephan Bothe, der für das Amt des Lüneburger Landrats kandidieren wollte. Andere AfD-Politiker wurden hingegen von den örtlichen Wahlausschüssen zugelassen, darunter Ex-AfD-Landeschef Jens Kestner, der als Landrat des Kreises Northeim kandidieren darf.
„Für mich steht im Mittelpunkt, dass wir in einer wehrhaften Demokratie leben“, hatte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) Ende Juli im Interview mit WELT betont. Wer öffentliche Ämter anstrebe, müsse die freiheitlich-demokratische Grundordnung akzeptieren. Angesichts der Erkenntnisse über Teile der AfD wäre es fahrlässig, entsprechende Fragen nicht zu stellen, sagte sie mit Blick auf die gesetzlichen Verschärfungen.
Behrens hatte auch erklärt, dass eine Zugehörigkeit zur Partei allein nicht ausschlaggebend sei für einen Ausschluss von der Wahl. Die Entscheidungen der Wahlausschüsse bezögen sich immer auf den Einzelfall. Allerdings hatte in Sicherts Fall die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde – das niedersächsische Innenministerium – die Zweifel an der Verfassungstreue maßgeblich mit dessen Funktion in der AfD begründet. Sicherts Aktivitäten für die AfD begründeten „aus Sicht der Kommunalaufsicht hinreichende Zweifel, dass sich der Bewerber mit einer Zielsetzung identifiziert, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar ist“, heißt es in dem Votum.
Sicherts Kernthesen
In seinem Antrag macht Sichert nun mehrere „Kernthesen“ geltend: Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verlange, „dass demokratische Wahlen ohne staatliche Eingriffe in den Vorgang oder das Ergebnis der Wahl durchgeführt werden“, heißt es etwa. Staatlich „korrigierte“ Wahlen führten nur zu einer geringeren demokratischen Legitimation.
Außerdem macht Sichert geltend, dass das aus dem Grundgesetz abgeleitete Parteienprivileg die politische Tätigkeit jeder Partei schütze, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht förmlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden sei.
Ausgeschlossen sei „eine administrative Benachteiligung der Partei bei Wahlen mit dem Argument der Verfassungsfeindlichkeit der Partei“. Das schließe die politische Tätigkeit der Parteifunktionäre mit ein. Wenn es Zweifel an der Verfassungstreue einzelner Kandidaten gebe, so müssten sich diese „aufgrund individuell zurechenbarer Äußerungen und Verhaltensweisen ergeben“.
Sicherts Ausschluss ist nicht der erste, der Gerichte beschäftigt. 2025 hatte sich der rheinland-pfälzische AfD-Politiker Joachim Paul um das Amt des Oberbürgermeisters in Ludwigshafen beworben. Der Wahlausschuss Ludwigshafen ließ ihn nicht zur Wahl zu. Auch Paul wollte noch vor der Wahl seine Zulassung durchsetzen, das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte einen entsprechenden Eilantrag allerdings ab.
Paul müsse das nach der Abstimmung stattfindende Wahlprüfungsverfahren abwarten, so das Gericht. Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl könne nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Solche Ausnahmefälle lägen nur dann vor, wenn bereits bei summarischer Prüfung vor der Wahl festgestellt werden könne, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leide, der in einem späteren Wahlprüfungsverfahren nach dem Kommunalwahlgesetz zur Ungültigkeit der Wahl führen werde.
Ricarda Breyton berichtet für WELT über innen- und rechtspolitische Themen. Ein Schwerpunkt ist seit vielen Jahren die Migrationspolitik.
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