In Polen hat sich das Verfassungsgericht gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen ausgesprochen. Die entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwinski sei nicht verfassungskonform, urteilten die Richter in Warschau. Die polnische Verfassung definiert die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau.
Im November hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen. Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschieden die Richter in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können. Geklagt hatten zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten.
Im März entschied das Oberste Verwaltungsgericht Polens, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen vom polnischen Staat anerkannt werden müssen. Damit setzte das Gericht das EuGH-Urteil in polnisches Recht um. Die Anordnung von Innenminister Kierwinski, der alle Standesämter hätten Folge leisten müssen, sollte Ende August in Kraft treten.
Doch Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS riefen das Verfassungsgericht an. Dieses ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die zu Regierungszeiten der PiS ins Amt gekommen waren und der Partei nahestehen.
Streit um die gleichgeschlechtliche Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, gibt es derzeit auch in der Slowakei. Besonders ein Fall sorgt für Aufsehen, bei dem sich die zuständige Behörde trotz Ablauf einer entsprechenden Frist um eine Entscheidung drückt. Jetzt hat sich auch Ministerpräsident Robert Fico in die Debatte eingemischt – und eine klare Absage erteilt.
Am Wochenende bekräftigte Fico laut slowakischen Medienberichten die „klare Position“ seiner Regierung, wonach die slowakische Verfassung die Ehe als „einzigartigen Verband zwischen Mann und Frau“ definiere. „Eine gleichgeschlechtliche Ehe kann im slowakischen Standesamt nicht registriert werden, selbst wenn sie in einem Land geschlossen wurde, in dem diese Art von Eheschließung zulässig ist“, so der Linkspopulist. Darauf habe er sich auch mit dem zuständigen Innenminister Matus Sutaj Estok verständigt.
Die Debatte angestoßen hatte der Antrag eines ranghohen slowakischen Diplomaten, der seinen Partner, ebenfalls Diplomat, 2020 in Österreich geheiratet hatte. Das Paar zieht gemeinsam einen Sohn groß. Die Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung der Ehe in der Slowakei hatte das zuständige Standesamt trotz Ablauf einer Frist vertagt. Das führte zu Wochenbeginn zu einer offiziellen Beschwerde des Generalstaatsanwalts, der auf eine Entscheidung drängt. Der Fall bringt die Regierung in Bratislava auf Konfrontationskurs mit der EU.
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