Mitten in ihrem Sparkurs bereitet die Bundesregierung einen neuen Anlauf für eine milliardenschwere Erhöhung der Beamtenbesoldung vor. Wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet, soll das Bundesinnenministerium den Gewerkschaften zugesagt haben, im September einen neuen Entwurf für die Reform des Bundesalimentationsgesetzes vorzulegen.

Damit zeichnet sich Bewegung in einem Verfahren ab, das seit Monaten feststeckt. Ein erster Referentenentwurf im April war auf einhellige Kritik der Gewerkschaften gestoßen und von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zurückgezogen worden.

Ziel des Gesetzes ist eine Neuregelung der Besoldung, mit der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das hatte 2020 unter anderem entschieden, dass die Beamtenbesoldung einen Mindestabstand zur Grundsicherung einhalten muss – was besonders in den unteren Besoldungsgruppen und bei kinderreichen Familien nicht immer der Fall war. 2025 folgte ein Beschluss, wonach die Besoldung der Berliner Beamten zwischen 2008 und 2020 für weitgehend verfassungswidrig war. Dies wirkt sich nach Auffassung des Bundesinnenministeriums auch auf die Besoldung des Bundes aus.

Der ursprüngliche Entwurf aus dem Frühjahr hätte den Bundeshaushalt nach Angaben des Innenministeriums schon 2025 mit 707 Millionen Euro zusätzlich belastet, 2026 wären es rund 3,39 Milliarden Euro zusätzlich gewesen und 2027 weitere 3,52 Milliarden Euro (zusammengerechnet also knapp 7 Milliarden Euro). Hinzu kommen Nachzahlungen für zurückliegende Jahre.

Gewerkschaften wie der DGB sowie der dbb beamtenbund und tarifunion hatten unter anderem die Einführung eines sogenannten Doppelverdienermodells kritisiert. Der Bund plante künftig bei der Berechnung der Mindestalimentation ein fiktives Partnereinkommen mit einzubeziehen. Für 2025 sollte das bei 21.832 Euro, für 2026 bei 22.648 Euro brutto jährlich liegen.

Die Gewerkschaften halten dieses Modell für verfassungsrechtlich problematisch. Der Maßstabswechsel diene „letztlich vor allem dazu, die Besoldungsausgaben zu begrenzen“, erklärte der DGB in einer Stellungnahme. Außerdem müssten Beamte, denen kein Partnereinkommen zur Verfügung stehe, dies nachweisen. „Bürokratie wird mit diesem Gesetz nicht ab- sondern aufgebaut.“

Der dbb kritisierte, dass nach eigenen Berechnungen auf Grundlage des alten Entwurfs eine Beamtin in der Besoldungsgruppe A 3, Stufe 2, die Mindestbesoldung um fast 18.000 Euro im Jahr verfehlen würde. „Sie bzw. er lägen damit noch unter dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitssuchende!“, hieß in einer Stellungnahme.

Zur Verzögerung des neuen Entwurfs kam es Berichten der „Wirtschaftswoche“ zufolge durch Diskussionen innerhalb der Koalition. Teile der SPD hätten Bedenken, die Beamtenbesoldung zu erhöhen, während gleichzeitig an zahlreichen anderen Stellen gekürzt werde. So soll SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf die hohen Pensionen kritisiert und gefordert haben, Beamte sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Welche Änderungen das Innenministerium nun an dem Gesetzentwurf vornehmen will, ist bislang offen. Die Gewerkschaften erklärten, ihnen seien keine Details zu möglichen Nachbesserungen bekannt.

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