Marla-Svenja Liebich ist aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Liebich soll nach Justizangaben in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden. Sobald Liebich in Chemnitz ist, muss die Anstaltsleitung des Frauengefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt.
In Tschechien hatte ein Gericht die Auslieferung des deutschen Rechtsextremisten Marla-Svenja Liebich nach Deutschland bestätigt. Das Obergericht in Prag wies in der vergangenen Woche eine Beschwerde Liebichs gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz zurück.
Liebich war Anfang April in Tschechien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Das Landesgericht im westtschechischen Pilsen hatte Anfang Juni seine Auslieferung nach Deutschland angeordnet, wogegen Liebich Beschwerde eingelegt hatte.
Verurteilt wegen Volksverhetzung und übler Nachrede
In Deutschland soll Liebich eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Das Amtsgericht Halle hatte ihn im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs verurteilt. Zu seinem Haftantritt in einem Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz war Liebich im August vergangenen Jahres nicht erschienen.
Liebich, der früher unter dem Vornamen Sven auftrat, war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Ende 2024 änderte Liebich seinen Geschlechtseintrag, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war.
Der 55-Jährige wurde zum Haftantritt in das Frauengefängnis von Chemnitz geladen, weil das Gefängnis von der Meldeadresse von Liebich aus das nächstgelegene ist.
Nach der Ankunft in Chemnitz wird Liebich unter anderem medizinisch untersucht. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.
Der Fall löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Die Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes an.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke