Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von vier SMS von Annalena Baerbock verurteilt. Es geht um Textnachrichten, mit denen die damalige Außenministerin vor der Verabschiedung einer Friedensresolution der UN-Generalversammlung zur Ukraine im Februar 2023 um Unterstützung bei Amtskollegen geworben haben soll. Geklagt hatte die Online-Plattform „FragDenStaat“.

Nach Darstellung von „FragDenStaat“ hatte das Auswärtige Amt einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz 2023 zunächst abgelehnt. Die Behörde habe argumentiert, SMS auf Smartphones seien grundsätzlich keine amtlichen Informationen und deshalb auch nicht veraktungswürdig. Dagegen zog die Plattform vor Gericht – mit Erfolg.

Das Auswärtige Amt muss nun die SMS von Baerbock an die Außenminister von Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien herausgeben. Die Kosten des Verfahrens trägt zu neun Zehnteln das Ministerium, zu einem Zehntel „FragDenStaat“. Das Portal veröffentlichte das Urteil.

So begründet das Gericht das Urteil

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte darin klar, dass SMS amtliche Informationen sein können, wenn sie mehr als nur geringen Informationswert haben. Das sah das Gericht in diesem Fall gegeben: Den vier SMS komme „erheblicher Informationswert“ zu.

„Sie geben Auskunft darüber, mit welchen Worten die damalige Bundesaußenministerin bei ihren Amtskolleginnen und -kollegen wenige Tage vor der UN-Generalversammlung um Zustimmung zu einer Resolution zu dem außenpolitisch für die Beklagte zentralen Anliegen des Friedens in der Ukraine warb.“ Eine besondere Bedeutung komme den Nachrichten außerdem zu, weil der persönliche Versand durch die damalige Außenministerin nur nach einer besonderen Risikoanalyse erlaubt worden sei, obwohl dienstliche SMS nach den internen Vorgaben des Auswärtigen Amts aus Sicherheitsgründen eigentlich verboten sind.

Ob der Inhalt zusätzlich in Vermerken oder anderen Akten festgehalten wurde, spiele keine Rolle. Gerade dem genauen Wortlaut der Nachrichten komme ein eigener Informationswert zu, so das Gericht. Nur in begrenztem Umfang seien Schwärzungen zulässig. Zum Schutz internationaler Beziehungen dürften demnach die genaue Formulierung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gegenüber einzelnen Empfängern sowie die Namen und identifizierenden Hinweise zu den Adressaten unkenntlich gemacht werden.

„FragDenStaat“ sieht Meilenstein für Informationsfreiheit

Eine Berufung vor dem Oberlandesverwaltungsgericht ist möglich. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es gegenüber WELT allerdings, dass das Ministerium die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptieren wird. „Auswirkungen des Urteils auf die Aktenführung werden derzeit geprüft.“

„FragDenStaat“ wertet die Entscheidung als Meilenstein für die Informationsfreiheit. Nach Angaben der Plattform ist es das erste Mal, dass ein Gericht eine Behörde ausdrücklich zur Herausgabe von SMS nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet. Bisher seien ähnliche Verfahren oft daran gescheitert, dass Behörden die Existenz solcher Nachrichten bestritten oder angaben, sie seien bereits gelöscht worden.

Die Plattform sieht in dem Urteil Signalwirkung, die über den Einzelfall hinausgeht. Der Beschluss erhöhe den Druck auf Behörden, klare Regeln für den Umgang mit digitaler Kommunikation wie SMS oder Messenger-Nachrichten zu schaffen.

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