Mitglieder der Rentenkommission haben einen Bericht über eine angebliche Festlegung auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zurückgewiesen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig, welcher der Kommission angehört, sagte der Nachrichtenagentur AFP, der Bericht der „Bild“ treffe „schon deshalb nicht zu, weil bislang über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen wurden“.
Reddig wollte sich nicht dazu äußern, welche Inhalte die Kommission bereits besprochen habe. Er verwies auf die „strikte Vertraulichkeit“, welche die Kommission für ihre Arbeit vereinbart habe.
Auch die SPD-Abgeordnete Annika Klose, die der Kommission ebenfalls angehört, verwies gegenüber AFP auf die vereinbarte Vertraulichkeit. Klose sagte über den Stand der Kommissionsberatungen, „dass Vieles noch nicht entschieden ist und wir noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Von daher könne sie sagen, „dass der ‚Bild‘-Bericht nicht stimmt“, fügte die Sozialexpertin hinzu.
Auch die Bundesregierung wies den Bericht zurück. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) sprach bei WELT TV von Spekulationen, man müsse mit solchen Wasserstandsmeldungen sehr vorsichtig sein. Frei zeigte sich wie früher auch bereits andere Unionspolitiker aber offen für ein höheres Renteneintrittsalter. „Dass man sagt, dass wenn die Lebenserwartung steigt in Deutschland, sich das auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken muss, ist, glaube ich, durchaus sehr vernünftig.“
Die „Bild“ hatte unter Berufung auf „Kommissionskreise“ berichtet, die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission wolle die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen. Die Grenze solle bis Anfang der 2060er Jahre von bald 67 Jahren auf dann 70 Jahre steigen.
Denkbar sei demnach, dass das Renteneintrittsalter Anfang der 2040er Jahre auf 68 und Anfang der 2050er Jahre auf 69 steige und dann zehn Jahre später erneut um ein Jahr erhöht werde.
Zur Stabilisierung der Rentenfinanzen wolle das Gremium außerdem ein Absenken des Rentenniveaus bis auf 46 Prozent vorschlagen. Aktuell sind es 48 Prozent.
Das früher bei 65 Jahren liegende Renteneintrittsalter wird bereits seit 2012 schrittweise angehoben und soll nach aktuellem Stand 2031 bei 67 Jahren liegen. Diese Altersgrenze gilt für alle, die 1964 oder später geboren wurden. Ein vorgezogener Rentenstart ist möglich, wenn Abschläge hingenommen werden. Zudem gibt es Ausnahmen etwa für besonders langjährig Versicherte und für Schwerbehinderte.
Kontrovers werde innerhalb der Kommission die Frage diskutiert, ob auch Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten, schreibt „Bild“ weiter. Derzeit gebe es dafür aber keine Mehrheit. Die Rentenkommission will ihre Reformempfehlungen am 30. Juni vorlegen.
Hinweis: Wir haben die Meldung um die Äußerungen der Kommissionsmitglieder Reddig und Klose aktualisiert.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke