Die Fraktionen von AfD und Linken sind im Bundestag erneut mit dem Versuch gescheitert, Mitglieder in das Gremium zur Überwachung der Nachrichtendienste zu entsenden. Die AfD-Abgeordneten Martin Hess und Gerold Otten sowie die Linken-Abgeordnete Clara Bünger verfehlten bei der Abstimmung am Donnerstag die erforderliche Mehrheit. Damit ist weiterhin der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz als einziger Vertreter der Opposition in dem wichtigen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) vertreten.
Von den 598 abgegebenen Stimmen entfielen auf den AfD-Abgeordneten Hess 162 Ja-Stimmen, 419 Nein-Stimmen, sieben Enthaltungen und zehn ungültige Stimmen. Auf seinen Fraktionskollegen Gerold Otten entfielen 167 Ja-Stimmen, 406 Nein-Stimmen, zwölf Enthaltungen und 13 ungültige Stimmen. Für die Linken-Abgeordnete Clara Bünger stimmten 250 Abgeordnete bei 305 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen und zwölf ungültigen Stimmen.
AfD und Linke sehen sich in ihren parlamentarischen Rechten verletzt und reagierten mit Unverständnis. Beide Kandidaten der AfD hätten Deutschland jahrzehntelang gedient, sagte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann der AFP – „der eine als Polizeibeamter und Dozent, der andere als Berufsoffizier und Jetpilot“. Dass keiner von beiden in das Kontrollgremium gewählt wurde, zeige, „dass es bei dieser Wahl nicht um Kompetenz im Bereich Innere Sicherheit und Verteidigung ging, sondern nur darum, der größten Oppositionspartei die Erfüllung ihrer wichtigsten parlamentarischen Aufgabe vorzuenthalten – die Kontrolle der Regierung“.
In geheimer Wahl ist eine Mehrheit im Plenum des Bundestags nötig
Die beiden Linken-Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann erklärten, parlamentarische Kontrolle sei verhindert worden. „Wenn demokratische Regierungsparteien es nicht über sich bringen, zusammen mit der demokratischen Opposition die Spielregeln der Demokratie zu verteidigen, zeugt das von absoluter historischer Ignoranz.“ Parlamentarische Kontrolle dürfe im PKGr nicht nur durch einen einzigen Oppositionspolitiker erfolgen, betonten sie mit Blick auf den Grünen-Politiker von Notz.
Das PKGr hat insgesamt neun Mitglieder, wobei die Sitze, die der AfD und den Linken gemäß ihrer Fraktionsstärke zustehen, nicht besetzt sind. Beide Parteien haben bereits mehrere Anläufe unternommen, in das Gremium gewählt zu werden. Dafür ist allerdings in geheimer Wahl eine Mehrheit im Plenum des Bundestags nötig, die bislang nicht erzielt wurde.
Die Bundesregierung muss das Gremium über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Die Mitglieder dürfen außerdem Mitarbeiter der Nachrichtendienste befragen und haben Zutritt zu allen Dienststellen der drei Nachrichtendienste.
Die vom Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextremistisch eingestufte AfD war nach ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 zuletzt mit dem Abgeordneten Roman Reusch in dem Gremium vertreten. Für die Linke verlor der Abgeordnete André Hahn nach der Auflösung der Linksfraktion 2024 seinen Sitz im PKGr.
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