Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden – und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.
„In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen“, heißt es in einem Entwurf des Ressorts für ein entsprechendes Gesetz. Das Ausweiten der Kennzeichnung solle dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz auch dort nachkommen.
Mit den Änderungen will die schwarz-rote Koalition außerdem Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Pflicht zur Kennzeichnung einbeziehen. Auch beim vorgesehenen einheitlichen Logo für Verpackungen und Speisekarten sind Änderungen geplant.
Das System hat fünf KategorienDer Start der Kennzeichnung, die 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossen wurde, war zuletzt auf Anfang 2027 verschoben worden. Das System hat fünf Kategorien, von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Bereits seit 2019 gibt es eine freiwillige eigene Kennzeichnung der Supermarktketten. Sie hat inzwischen die gleichen Stufen und umfasst schon Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel.
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