Die Abstimmung der Knesset ist mehr als eine bloße Verschärfung im Anti-Terror-Strafrecht. Sie ist ein juristischer, politischer und historischer Einschnitt. Mit 62 zu 48 Stimmen billigte das Parlament ein Gesetz, das für bestimmte Tötungsdelikte mit terroristischem Motiv wieder die Todesstrafe vorsieht.

Ministerpräsident Benjamin Netanjahu stimmte dafür, ebenso die rechte Regierungsmehrheit um Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir. Dieser sagte nach der Schlussabstimmung: „Mit Gottes Hilfe werden wir dieses Gesetz vollständig umsetzen und unsere Feinde töten.“ Zvika Fogel, Vorsitzender des Sicherheitsausschusses der Knesset, sprach von einem „wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel“.

Das Gesetz schafft dabei ausdrücklich zwei Rechtswege. Vor zivilen Gerichten in Israel kann bei einem „terroristisch motivierten Mord“ mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren, zwischen Todesstrafe und lebenslanger Haft gewählt werden. Vor Militärgerichten im besetzten Westjordanland soll für verurteilte Palästinenser die Todesstrafe grundsätzlich verhängt werden, nur bei „besonderen Gründen“ soll davon abgewichen werden dürfen. Vollstreckt werden soll binnen 90 Tagen durch Erhängen.

Besonders problematisch wäre die Anwendung des Gesetzes in den besetzten Gebieten, wo auch palästinensische Zivilisten vor Militärgerichten abgeurteilt werden. Internationale Organisationen kritisieren seit Jahren die Struktur dieser Gerichte und deren Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Standards. Die Kombination aus Militärgerichtsbarkeit, politisch aufgeladenen Verfahren und der Möglichkeit der Todesstrafe verstärkt diese Bedenken erheblich.

Menschenrechtsorganisationen sehen darin eine potenziell diskriminierende Praxis, die gegen internationale Konventionen verstoßen könnte. Der israelische Jurist Yoav Sapir erklärte in der „New York Times“, die Stoßrichtung des Gesetzes sei „klar darauf angelegt, gegen Palästinenser angewendet zu werden, nicht gegen jüdische Täter“. Denn das Gesetz knüpft nicht nur an die Tat, sondern faktisch an Personengruppe, Rechtsraum und Gerichtssystem an.

Der israelische Rechtswissenschaftler Amichai Cohen vom Israel Democracy Institute führte dazu gegenüber der Nachrichtenagentur AP aus: „Dieses Gesetz wird in Gebieten angewendet, in denen Militärgerichte zuständig sind, also dort, wo Palästinenser vor Gericht gestellt werden. Vor israelischen Gerichten wird es nur für terroristische Taten gelten, die darauf abzielen, die Existenz Israels zu untergraben. Das bedeutet, dass Juden nach diesem Gesetz nicht angeklagt werden können.“

Juristisch ist das Gesetz zudem deshalb brisant, weil es nicht nur die Möglichkeit der Todesstrafe vorsieht, sondern sie in bestimmten Konstellationen zur Regel macht. Juristen sehen darin einen fundamentalen Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der richterlichen Einzelfallabwägung.

Zivilgesellschaftliche Organisationen in Israel schlagen Alarm. So sieht die Bürgerrechtsorganisation Association for Civil Rights in Israel in dem Gesetz einen Verstoß gegen fundamentale Grundrechte und hat juristische Schritte angekündigt. Auch international stößt die Entscheidung auf Kritik.

Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen warnen, die Anwendung der Todesstrafe – insbesondere unter Bedingungen eingeschränkter rechtsstaatlicher Garantien – könne gegen grundlegende völkerrechtliche Normen verstoßen, darunter das Recht auf Leben und das Recht auf ein faires Verfahren.

„Erheblicher zivilisatorischer Rückschritt“

„Die Todesstrafe ist die ultimative Kapitulation des Rechtsstaates“, sagt der deutsche Jurist und Strafverteidiger Alexander Stevens WELT. „Indem der Staat den Menschen zum bloßen Objekt für Vergeltung und Abschreckung degradiert, negiert er dessen unantastbare Würde. Während Strafe die Rechtsordnung wiederherstellt, zielt die Hinrichtung auf die Auslöschung der Person.“ Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, sprach von einem „erheblichen zivilisatorischen Rückschritt“.

Politisch ist die Einführung der Todesstrafe Ausdruck eines deutlich verschärften sicherheitspolitischen Kurses. Vorangetrieben wurde das Gesetz maßgeblich von rechten und rechtsextremen Kräften innerhalb der Regierung. Der Sicherheitsminister Ben-Gvir bezeichnete die Maßnahme als „notwendig, moralisch und gerecht“, während Ministerpräsident Netanjahu sie offen unterstützte.

Die politische Logik hinter dem Schritt ist vielschichtig: Neben dem erklärten Ziel der Abschreckung von Terroranschlägen spielt auch die innenpolitische Mobilisierung eine zentrale Rolle. In einem polarisierten politischen Umfeld signalisiert die Todesstrafe maximale Härte und Handlungsfähigkeit – ein starkes Narrativ gegenüber einer Wählerschaft, die Sicherheit zunehmend als oberste Priorität begreift.

Palästinenser demonstrieren am Dienstag in Nablus gegen die Einführung der Todesstrafe für Terroristen

Allerdings ist die abschreckende Wirkung der Todesstrafe unter Experten hoch umstritten. Sicherheitskreise und Teile des Militärs bezweifeln, dass sie terroristische Gewalt effektiv reduziert. Im Gegenteil warnen einige, die Maßnahme könne kontraproduktiv wirken, indem sie Täter zu Märtyrern stilisiert und die Spirale der Gewalt weiter antreibt.

Die palästinensische Rechtsberatungsorganisation Adalah hält den Abschreckungsgedanken ausdrücklich für „empirisch unbegründet“ und verweist auf Forschung, nach der die Todesstrafe Gewalttaten nicht wirksamer verhindere als lebenslange Haft.

Auch die Außenminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien erklärten: „Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung.“

Hinrichtungsmethode spielt eine Rolle

Hinzu kommt, dass nicht nur Menschenrechtsgruppen, sondern sogar institutionelle Rechtsberater vor dem Gesetz gewarnt haben. Der Knesset-Rechtsberater Ido Ben-Itzhak kritisierte laut „Deutscher Welle“, der Entwurf „sieht keine Begnadigung für eine zum Tode verurteilte Person vor, was internationalen Konventionen widerspricht und zu Komplikationen führen könnte“.

Auch die Hinrichtungsmethode spielt eine Rolle. Wie leidvoll der Tod durch Erhängen ist, hänge von der jeweiligen Durchführung ab, so Rechtsexperte Alexander Stevens. Nur der sogenannte „Long drop“ führe zu einem schnellen Tod durch Bewusstlosigkeit und Herzstillstand anstatt durch langsames Erdrosseln. „Das Gehirn verliert binnen drei bis sieben Sekunden seine Sauerstoffversorgung – wohingegen der biologische Tod aber noch einige Minuten andauern kann.“

Historisch betrachtet stellt die Entscheidung eine bemerkenswerte Abkehr von der bisherigen Praxis Israels dar. Zwar existierte die Todesstrafe formal bereits im israelischen Recht, sie wurde jedoch faktisch nicht angewendet. In der Geschichte des Staates kam sie nur in einem einzigen prominenten Fall zur Vollstreckung: 1962 gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann.

Jetzt hängt alles am Obersten Gerichtshof

Seither galt ein breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens, auf die Anwendung dieser Strafe zu verzichten. Das macht die Entscheidung der Knesset nicht nur zu einer Strafrechtsänderung, sondern zu einer Änderung im Selbstbild des Staates.

Ob das Gesetz Bestand haben wird, ist allerdings offen. Der Oberste Gerichtshof könnte es überprüfen und gegebenenfalls einschränken oder aufheben. Unabhängig davon hat die Entscheidung bereits jetzt eine Wirkung entfaltet: Sie sendet ein klares Signal nach außen als Bruch mit internationalen Normen, die in weiten Teilen der westlichen Welt die Todesstrafe ablehnen. Diese Symbolik könnte langfristige Folgen für Israels internationale Beziehungen haben, insbesondere im Verhältnis zu europäischen Partnern, die die Todesstrafe kategorisch ablehnen.

Und in Israel selbst? Seit dem 7. Oktober 2023 ist das Sicherheitsbedürfnis in der israelischen Gesellschaft massiv gewachsen, ebenso die Bereitschaft in Teilen der Bevölkerung, deutlich härtere Maßnahmen gegen Terroristen zu befürworten. Gerade rechte und religiös-nationalistische Milieus unterstützen seit Jahren die Forderung nach der Todesstrafe für Attentäter.

Zugleich gibt es in Israel weiterhin eine starke liberale, juristische und menschenrechtliche Gegenöffentlichkeit, die vor einer weiteren Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien warnt. Die Gesellschaft ist damit auch in dieser Frage tief gespalten – aber im Moment scheinen die Hardliner sich durchzusetzen.

Constantin Schreiber ist Teil des Axel Springer Global Reporters Network, zu dem neben WELT auch „Bild“, „Business Insider“, „Onet“ und „Politico“ gehören.

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