Knapp zwei Dutzend ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP haben nach eigener Aussage Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen des Grundgesetzes eingereicht, mit denen im vergangenen Jahr der Weg zur Einrichtung des „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ freigemacht wurde. Sie werten die Änderung als „faktische Abschaffung der Schuldenbremse“.
Die Beschwerde sei fristgerecht am 24. März eingereicht worden, teilten die früheren FDP-Parlamentarier, unter ihnen der hessische FDP-Landesvorsitzende Thorsten Lieb, in einem Schreiben mit. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Beschwerde bislang nicht.
Die Kläger argumentieren, die Belastungen durch die Verfassungsänderung „verlagern die Last der jetzigen Ausgaben einseitig in die Zukunft“. Außerdem sei die Haushaltsautonomie des Bundestags spürbar beschränkt.
Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Jahr den Weg für eine zusätzliche Schuldenaufnahme über insgesamt 500 Milliarden Euro freigemacht, für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts und des IW Köln wurden die Schulden bislang allerdings hauptsächlich zum Stopfen von Haushaltslöchern ausgegeben. Das Finanzministerium weist das zurück.
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