Das Europaparlament hat grünes Licht für Verschärfungen der Abschiebe-Regeln gegeben. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Brüssel über die sogenannte Rückführungsverordnung ab. Danach bekommen Mitgliedstaaten etwa die Möglichkeit, ausreisepflichtige Menschen bis zu 24 Monaten in Abschiebehaft zu nehmen und Rückkehrzentren außerhalb der Union in Betrieb zu nehmen. Abgelehnte Asylbewerber könnten so nicht nur in ihre Heimatstaaten, sondern auch in Länder abgeschoben werden, zu denen sie keine Verbindung haben.
Außerdem brachte das Europaparlament die Umsetzung einer Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA aus dem vergangenen Jahr einen Schritt voran. Die Abgeordneten stimmten dafür, die europäischen Zölle auf US-Industrieprodukte zeitweise abzuschaffen – stellten dafür aber eine Reihe von Bedingungen auf. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verhandlungen mit dem Rat der 27 EU-Staaten.
Details zu neuen Asylregeln
Die neuen Regelungen sehen schärfere Maßnahmen vor, wenn Menschen, die kein Recht zum Aufenthalt in der EU haben, nicht kooperieren. Außerdem verschärft die Richtlinie die Regeln für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Nach Angaben der EU-Kommission reist aktuell nur etwa jeder fünfte Mensch, gegen den eine Rückkehrentscheidung vorliegt, aus Europa aus.
Nach der Zustimmung des Parlaments müssen sich nun Vertreter vom Rat der EU, dem Parlament und der Kommission auf den endgültigen Rechtstext einigen. Da die Kommission und die Vertretung der Mitgliedstaaten das Thema mit Priorität behandeln, soll es rasch eine Einigung im sogenannten Trilog-Verfahren geben.
Bauarbeiten in einem Lager in Gjader in AlbanienDer Gesetzesentwurf basiert auf einem Vorschlag der konservativen EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören, den diese in Koordination mit Rechtsaußen-Fraktionen im EU-Parlament durch den Innenausschuss gebracht hatte. Dabei hatte es auch Absprachen mit der AfD in einer Chatgruppe und bei Treffen gegeben, was heftige Kritik ausgelöst hatte. EVP-Fraktionschef Manfred Weber waren die Vorgänge nach eigenen Angaben nicht bekannt.
Für den Text stimmten 389 Abgeordnete, 206 votierten dagegen. 32 enthielten sich. Die innenpolitische Sprecherin der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im EU-Parlament, Birgit Sippel, kritisierte den Entwurf, weil dieser abgelehnte Asylbewerber „de facto mit verurteilten Straftätern“ gleichsetze. Die EVP habe zudem mit der Zusammenarbeit mit der AfD einen „Tabubruch begangen“, erklärte Sippel.
Details zum Handelsdeal mit den USA
Die Abschaffung der Industriezölle ist Teil einer Vereinbarung, die US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im vergangenen August geschlossen haben. Die USA verpflichteten sich im Gegenzug, auf die meisten EU-Produkte maximal einen 15-prozentigen Zoll zu erheben.
In der EU müssen das Europaparlament und der Rat der Mitgliedstaat die Umsetzung per Gesetz beschließen – das dauert mehrere Monate. Die Abgeordneten legten ihre Arbeit an der Umsetzung im Januar auf Eis, zunächst wegen Trumps Drohungen gegen Grönland. Später sorgten das Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen die US-Zölle sowie die Einführung neuer Sonderzölle für Unsicherheit.
Der Sonderzoll auf die meisten europäischen Produkte liegt derzeit bei zehn Prozent, Trump hat mit einer Erhöhung auf 15 Prozent gedroht. Dazu kommen reguläre Zölle in Höhe von im Schnitt 4,8 Prozent, die es schon vor Trumps Amtszeit gab. Auf Stahl- und Aluminiumprodukte wird ein Sonderzoll von 50 Prozent fällig. Die US-Regierung hat zudem Ermittlungen wegen mutmaßlich unfairer Handelspraktiken eingeleitet, die als Grundlage für mögliche weitere Zölle dienen könnten.
Die Europaabgeordneten wollen nun vorerst Klarheit schaffen: Die Abschaffung der Industriezölle soll nur dann greifen, wenn die USA ihre Zusagen vom vergangenen August voll einhalten. Erhöht Trump die Zölle zu einem späteren Zeitpunkt wieder, soll die EU-Kommission die Abschaffung rückgängig machen. Sie soll zudem Ende März 2028 auslaufen. In den Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten sind nun weitere Änderungen möglich, bevor die Abschaffung tatsächlich greift.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke