Neuerlicher Gerichtsstreit zur Berichterstattung des Portals „Correctiv“ über das sogenannte Potsdamer Treffen: Das Landgericht Berlin hat am Dienstag einer Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy stattgegeben und damit insgesamt drei Äußerungen untersagt. „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels kündigte an, dagegen Berufung einzulegen.
In dem Verfahren ging es im Kern darum, ob einzelne Aussagen von „Correctiv“ als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor, die sogenannte Pressekammer verkündete nur den Urteilstenor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
„Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“, teilte Chefredakteur von Daniels der Nachrichtenagentur dpa mit. Er betonte: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.“
Huys Anwalt, Carsten Brennecke, meinte dagegen: „Wir fühlen uns in unserer Ansicht betätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.“
Landgericht Hamburg wies Klagen anderer Teilnehmer ab
Das Landgericht Hamburg hatte Ende 2025 die Klagen anderer Teilnehmer des Potsdamer Treffens abgewiesen. Damals hatten der Initiator des Treffens, Gernot Mörig, und der Jurist Ulrich Vosgerau geklagt. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Beide Kläger haben Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Als nächsthöhere Instanz ist nun das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.
Hintergrund ist der „Correctiv“-Bericht von Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ über ein Treffen von AfD- und CDU-Mitgliedern mit Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Dabei stellte der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, sein Konzept der „Remigration“ vor. Kern der juristischen Auseinandersetzung ist die Frage, ob dieser Vortrag zur „Remigration“ auch einem „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ umfasste.
An dem Treffen hatten Politiker von AfD und CDU teilgenommen, darunter Huy. Die Abgeordnete, deren persönliches Erscheinen das Gericht angeordnet hatte, sagte, sie habe bei dem Treffen kaum jemanden gekannt. Dass Sellner sprechen würde, sei ihr nicht bekannt gewesen. Eine Einladung zu dem Treffen, in der Initiator Mörig dies nannte, hat Huy nach Angaben ihres Anwalts nicht erhalten.
Gerrit Huy (l.), und ihr Anwalt Carsten BrenneckeVor Gericht ging es konkret um eine Einordnung des „Masterplans“ zur Ausweisung von Staatsbürgern sowie eine Passage über eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“. Beide Passagen untersagte das Gericht.
Zudem griff Huy eine Äußerung eines weiteren Teilnehmers des Treffens an. Diese hatte „Correctiv“ im Rahmen eines anderen Textes veröffentlicht. Der Teilnehmer gab an, Huy habe vorgeschlagen, Bürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft wieder „wegzunehmen“. Auch diese Aussage wurde untersagt.
Nach dem „Correctiv“-Bericht darüber im Januar 2024 hatten Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen die AfD demonstriert.
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