Die Union hat Vorschläge für eine Reform des Abgeordnetengesetzes zur Eindämmung der Vetternwirtschaft gemacht. „Verwandte eines Bundestagsabgeordneten sollten nicht mehr in anderen MdB-Büros beschäftigt und aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt werden“, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Hendrik Hoppenstedt (CDU) gegenüber „Politico“.
„Wir werden auch klarstellen, dass Abgeordnete niemanden anstellen dürfen, mit dem sie in einem Haushalt leben, eine Beziehung führen und füreinander einstehen.“
Zuletzt hatte es im Zuge der AfD-Verwandtenaffäre immer wieder Forderungen gegeben, das Abgeordnetengesetz zu reformieren – auch von der Partei selbst. Die AfD steht derzeit wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft in der Kritik. In mehreren Bundesländern wurden Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern in Abgeordnetenbüros anderer AfD-Politiker angestellt sind. Fraktionsvize Stefan Keuter soll außerdem in seinem Bundestagsbüro seine eigene Partnerin beschäftigt haben.
Hoppenstedt sieht in der Regelung im bayerischen Landtag eine mögliche Vorlage für eine Reform des Abgeordnetengesetzes. „Wir sollten Überkreuz-Beschäftigungen im Gesetz ausdrücklich ausschließen“, sagte er „Politico“ mit Blick auf die wechselseitige Beschäftigung von Verwandten in Büros unterschiedlicher Abgeordneter. Zugleich wolle die Union „maßvolle Änderungen“ und berate darüber derzeit mit dem Koalitionspartner SPD.
Es komme auf „notwendigen Anstand“ an, heißt es aus der Union
„Diese nicht vorstellbare Vetternwirtschaft der AfD verlangt eine konsequente Antwort“, fuhr er fort. Letztlich könne Missbrauch aber auch bei einer Gesetzesverschärfung nicht ausgeschlossen werden. „Am Ende ist entscheidend, ob ein Mitglied des Bundestages den notwendigen Anstand hat.“
Die AfD hatte den Vorwurf der Vetternwirtschaft stets zurückgewiesen und betont, alle Fälle seien geprüft worden und rechtens. Gleichzeitig räumte die Partei ein, dass dies ein „Geschmäckle“ habe.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke