Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden.
Die Verwaltung durfte aus Sicht der Richter davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt, wie es hieß. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben grundsätzlich der Zutritt zu den Bereichen verwehrt, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Der betroffene Mitarbeiter habe nicht überzeugend dargelegt, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz, dem Berliner Verwaltungsgericht.
Dieses wird den Fall noch in der Hauptsache prüfen. Dem Gericht liegen nach Justizangaben zwei weitere Klagen von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten vor, denen ebenfalls ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde.
Nach der Hausordnung des Bundestages sowie den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen ein solcher Ausweis ausgestellt wird.
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