Neue Dokumente aus den sogenannten Epstein-Akten werfen erneut Fragen zum Tod des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein auf. Ein Schreiben der Bundesstaatsanwaltschaft des Southern District of New York, das Teil der jüngst veröffentlichten Epstein-Akten ist, vermeldete den Tod Epsteins im Bundesgefängnis Manhattan Correctional Center am 9. August 2o19. Nach offizieller Darstellung wurde Epstein jedoch erst am Morgen des 10. August 2019 tot in seiner Zelle aufgefunden. Zuerst hatte die „Bild“ über die Unstimmigkeiten berichtet.
In dem Dokument der Bundesstaatsanwaltschaft heißt es, Epstein sei „leblos in seiner Zelle aufgefunden und kurz darauf für tot erklärt worden“. Der Briefkopf weist die Staatsanwaltschaft als Absender aus, das Datum steht im Widerspruch zum bekannten Zeitpunkt. Laut Behörden wurde Epstein am Samstag, den 10. August, gegen 6:30 Uhr von einem Wärter entdeckt, Wiederbelebungsversuche scheiterten. Später wurde sein Tod offiziell festgestellt.
Bislang keine konkrete Stellungnahme
Warum das nun veröffentlichte Dokument auf den Vortag datiert ist, bleibt offen. Beobachter halten mehrere Erklärungen für möglich: einen vorab erstellten Entwurf, einen administrativen Fehler oder eine falsche Datierung. Eine konkrete Stellungnahme zu dem Dokument gibt es bislang nicht. Das US-Justizministerium äußerte sich lediglich allgemein zu den Aktenveröffentlichungen.
Der neue Fund rückt eine ohnehin umstrittene Todesnacht erneut in den Fokus. Vergangene Woche wurde in den neu veröffentlichten Epstein-Akten auch ein Protokoll der Videoaufnahmen aus der Todesnacht publik. Zu sehen war laut FBI darauf laut FBI ein orangefarbener „Blitz“. Das FBI vermutete, dass es sich dabei möglicherweise um einen Insassen gehandelt haben könnte, der zu den Zellentrakten geführt worden war.
Bereits frühere Untersuchungen hatten massive Versäumnisse im Gefängnisbetrieb festgestellt. Kontrollgänge unterblieben, das Wachpersonal galt als überlastet, Überwachungskameras funktionierten teilweise nicht. Epstein war zudem allein in seiner Zelle untergebracht, was gegen die Vorschriften verstieß. Er hätte einen Zellengenossen haben müssen und wegen akuter Suizidgefahr alle 30 Minuten kontrolliert werden sollen. Ein Bericht des Justizministeriums beanstandete später von „schweren und systematischen Mängeln“.
Epstein war 2019 unter anderem wegen Menschenhandels angeklagt worden. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, einen Ring zur sexuellen Ausbeutung Minderjähriger unterhalten zu haben. Er starb vor Beginn des Prozesses. Offiziell gilt Suizid als Todesursache, doch halten sich Zweifel daran bis heute.
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