Rund 1,7 Tonnen illegale Kühlmittel entdeckten Zoll-Fahnder bei einer Kontrolle im Februar 2025 in Bad Reichenhall. In dem Lkw aus der Türkei waren 176 ungesicherte Flaschen mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) im geschätzten Wert von mehr als zehn Millionen Euro. Sieben Personen wurden damals festgenommen.

Solche riesigen Zufallsfunde sind eher die Ausnahme. Eine offizielle Statistik, wie hoch der Handel mit illegalen Kühlmitteln, sogenannten F-Gasen, ist, gibt es nicht. „Schätzungen zufolge werden 30 bis 40 Prozent aller F-Gase auf dem EU-Markt illegal gehandelt“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbands Kältemittel Wirtschaft (BVKMW) „Politico“. „Dies entspricht etwa 34 Millionen Tonnen CO-Äquivalent.“ Der Verband hat sich im November 2024 gegründet und vertritt die Interessen der F-Gas-Produzenten. Der aktuelle Arbeitsschwerpunkt: die Bekämpfung des illegalen Handels.

F-Gase sind künstlich hergestellte Treibhausgase, die für viele Anwendungen gebraucht werden: als Kühlmittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen, als Treibgas in Sprays, sogar in der Herstellung von Halbleitern.

Der Grund für das florierende Schwarzmarkt-Geschäft ist das Ziel der EU, die Chemikalie bis 2050 zu verbieten. Denn F-Gase sind weitaus schädlicher fürs Klima als Kohlenstoffdioxid (CO), haben teilweise ein Treibhauspotenzial bis zu 24.000 Mal höher als CO. Jahr für Jahr soll der Markt langsam abschmelzen.

Auf dem Weg dahin: strenge Vorgaben für Hersteller, alle paar Jahre „bessere“ F-Gase – sprich: F-Gase mit weniger „Global Warming Potential“ (GWP), einer Einheit, die CO-Äquivalente misst. CO hat einen GWP von eins. Je höher der GWP, desto schädlicher ist das Gas fürs Klima. Wärmepumpen dürfen ab 2027 beispielsweise nur noch mit F-Gasen unter einem GWP-Wert von 150 befüllt werden, ab 2032 dürfen gar keine F-Gase mehr benutzt werden. Dies führt automatisch zu Preissteigerungen von legalen Gasen.

Genau deshalb habe der Handel mit den illegalen Kältemitteln Margen wie beim Drogenschmuggel erreicht, berichtet ein Vertreter der Industrie, der sich anonym äußert, um unerkannt zu bleiben. Ein legaler Zylinder kostet demnach zwischen 200 und 600 Euro, ein nicht lizenzierter nur etwa ein Zehntel davon. Vor allem für kleine Kälteinstallateure oder private Autowerkstätten könnte der Einsatz der nicht lizenzierten Zylinder deshalb lukrativ sein.

77 Millionen Euro an Mehrwertsteuer- und Zolleinnahmen entgehen der EU durch die illegalen Importe, wie die Environmental Investigation Agency schätzt. Der illegale Handel sei „kein Einzelphänomen, sondern findet im Rahmen der organisierten Kriminalität statt“, schreibt der BVKMW.

Die Schmuggler seien Experten für Logistik, so der Industrievertreter, der unerkannt bleiben will. „Der illegale Handel ist sehr professionell organisiert: Importeure wechseln schnell Namen, die Strukturen sind gut eingespielt. Wenn eine Route geschlossen wird, wird einfach eine neue Route aufgebaut – das verlagert sich ständig.“

Für die Hersteller von F-Gasen bedeutet das vor allem: Verluste von Marktanteilen, und Investitionen in umweltfreundlichere Gase – mit geringerem GWP-Wert – lohnen sich kaum. Die Klimabilanz der EU sieht durch das Verwenden der illegal gehandelten Kältemitteln de facto schlechter aus.

Wie reagiert die Bundesregierung?

Der Brancheninsider hat das Problem beim Bundeswirtschaftsministerium und dem Kanzleramt angebracht, wie er berichtet. Dort sei man interessiert gewesen, „man begrüßte, dass die Industrie ein Thema adressiert, das bislang nur begrenzte Aufmerksamkeit erhalten hat“.

„In den Gesprächen kamen eine Reihe grundsätzlicher Fragen auf, unter anderem zur Herkunft des Problems, zur Relevanz für Deutschland sowie zu den Auswirkungen auf Lieferketten und Wettbewerbsfähigkeit und zur Bedeutung einer vollständigen Rückverfolgbarkeit von F-Gasen als Lösungsansatz.“ Im Umweltministerium sei der illegale Handel bekannt gewesen, so der Brancheninsider. Aber das ist nun einmal nicht für Handelspolitik zuständig.

Der illegale Handel müsse der Regierung tatsächlich bekannt sein, sagte Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDFK). Aber: „Ob die wirtschaftlichen Dimensionen im Wirtschaftsministerium bekannt sind, steht auf einem anderen Blatt.“

Das Wirtschaftsministerium wollte auf eine Anfrage von „Politico“ nicht reagieren. Die Schätzungen der Verbände, dass 30 bis 40 Prozent der in der EU gehandelten F-Gase illegal sind, „können nicht bestätigt werden“, sagte eine Sprecherin des Kanzleramts. „Es ist nicht bekannt, auf welchen Erkenntnissen diese Schätzungen beruhen.“ Die Bundesregierung nehme die Thematik allerdings ernst.

Die Kontrolle ist in Deutschland Ländersache. Besonders eifrig zeigt sich Hessen. Bereits 2019 wurde im Regierungspräsidium Darmstadt das Kompetenzteam Klimagase eingerichtet. Fünf Ermittler durchforsten unter anderem Online-Plattformen. Auf der chinesischen Plattform Alibaba finden sich zig Angebote, so etwa eine 13,6 Kilogramm schwere Flasche mit dem Kältemittel R134a, das einen extrem hohen GWP-Wert von 2300 hat, für nur 41,59 Euro.

Die Zollbehörden würden die Einfuhren – auch beim Onlinehandel – auf eine Registrierung der F-Gase überprüfen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. „Das Inverkehrbringen von HFKW ohne von der EU-Kommission zugeteilter Quote in die EU ist verboten.“ Ob die Flasche am Ende auch beim Verbraucher ankommt, ist nicht klar, aber erwerben lässt sie sich.

Das Kanzleramt teilte mit, bereits vor vier Jahren habe die Regierung eine nationale Dokumentationspflicht eingeführt, die es den Wirtschaftsbeteiligten und den für den Vollzug zuständigen Behörden der Länder erleichtert, die Legalität von Behältern mit HFKW auf dem deutschen Markt zu bewerten. Das reiche aber nicht, so die Verbände.

Beide Kälte-Verbände fordern eine Erhöhung des Strafmaßes auf fünf Jahre – zur besseren Abschreckung. „Bei den hohen Gewinnmargen ist das geringe Strafmaß von maximal zwei Jahren keine Abschreckung für die Schmuggler“, sagte Brauneis. Illegale Angebote auf Plattformen sollten schneller gelöscht werden, fordert der BVKMW.

Der Bundesrat fordert in der aktuellen Änderung des Chemikaliengesetzes bereits die Erhöhung des Strafmaßes. Die Länderkammer kritisiert, dass der Bund „nun bereits zum zweiten Mal eine Gelegenheit verstreichen“ lasse, den hiesigen Strafrahmen von maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe an diese Vorgaben anzupassen.

Die Antwort der Bundesregierung ist technisch: „Eine Anpassung des Strafrahmens in den Strafvorschriften zur F-Gas-Verordnung im ChemG erfolgt im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums.

Sprich: Das will die Regierung später regeln. Der entsprechende Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung.

Tom Schmidtgen ist Reporter für Industrie und Handel bei „Politico“.

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