Wenn er die Gelegenheit hätte, ein Gesetz zu streichen, welches wäre das? Das wird Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim Neujahrsempfang der IHK Halle-Dessau gefragt. Die Antwort von Merz: „Ich würde wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen. Das ist ein klassisches Beispiel, wo die Betriebsparteien und Tarifvertragsparteien alles regeln können, was der Gesetzgeber nicht regeln muss.“
„Im Übrigen, hier im Saal wird wahrscheinlich kaum jemand sitzen, der sich daran hält“, sagte Merz zudem gerichtet an die Wirtschaftsvertreter im Saal. Merz erntete laut der Nachrichtenagentur dpa großen Applaus für seine Aussage.
Das Arbeitszeitgesetz verfolgt laut Arbeitsministerium zwei grundlegende Ziele: Schutz für die arbeitenden Menschen und gleichzeitig notwendige Flexibilität für die Unternehmen. Das Gesetz schütze die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem es Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Pausen festlege.
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CDU und SPD angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das sehen Gewerkschaften skeptisch.
Merz bremst SPD bei Erbschaftsteuer
Merz erklärte bei seiner Rede, er sehe erste Anzeichen für einen Aufschwung. Es gebe mit den steigenden Auftragseingängen und dem starken Anstieg an Start-ups Hinweise auf eine verbesserte Wirtschaftslage, sagte der CDU-Vorsitzende. Man müsse Ende 2026 „ordentliche Wachstumsraten“ von mehr als einem Prozent erreicht haben. Er sei sicher, dass die Regierung trotz einiger Debatten in diesem Jahr Entscheidungen treffen werde, „die dieses Land fit machen auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“.
Merz bat den Koalitionspartner SPD, die Unternehmen nicht mit einer Debatte über die Erbschaftsteuer zu belasten. „Deswegen möchte ich meinen und unseren Koalitionspartner (SPD) bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generation in diesen Unternehmen geht“, sagte Merz. „Wir sollten es nicht erschweren, wir sollten es ermöglichen und ermutigen.“ Man solle ohnehin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer irgendwann 2026 abwarten.
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