Es geht wieder los: Am Donnerstag findet am Landgericht Hamburg der erste Prozesstag im Fall Block in diesem Jahr statt. Dabei geht es nicht wie zuletzt um die dramatische Entführung der Kinder von Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24. Es geht erstmals im Detail um die Vorgeschichte: Denn Theodor und Klara Block lebten zum Zeitpunkt der Entführung bereits seit mehr als zwei Jahren bei ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin Astrid Have in Dänemark. Ende August 2021 hatte Hensel die Kinder nach einem Besuchswochenende nicht wieder nach Hause zu Christina Block gebracht – angeblich, weil die Kinder selbst nicht gewollt hätten.
Am Donnerstag geht es nun um diese Zeit, ohne die die Eskalation zwei Jahre später in der Silvesternacht kaum zu verstehen ist. Als Zeugin geladen ist die inzwischen ehemalige Angestellte des Hamburger Jugendamtes, Mitarbeiterin W., die den Sorgerechtsstreit lange Zeit betreut hat.
Jugendamt sieht akute Gefahr
Wie WELT bereits berichtete, hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Oktober 2021 Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Trotzdem behielt Hensel die Kinder weiter bei sich in Dänemark. Angeblich, so behaupteten er und Have, sollen die Kinder von Gewaltvorwürfen gegen ihre Mutter berichtet haben. Block selbst bestreitet bis heute, Gewalt gegen ihre Kinder ausgeübt zu haben.
Staatsanwaltschaft, Gerichte und auch das Jugendamt untersuchten die Vorwürfe in der Folgezeit, hielten sie für unglaubwürdig oder zumindest übertrieben. Vor allem Jugendamts-Mitarbeiterin W. kam laut vorliegender Dokumente früh zum Schluss, dass von Christina Block keine akute Gefahr für die Kinder ausgehe. Diese würde sich kooperativ zeigen. Vielmehr würde Hensel bei den Kindern einen Loyalitätskonflikt erzeugen und müsse sie wieder nach Hause bringen, heißt es in einem Dokument vom 21. Oktober 2021.
Doch Vermittlungsversuche scheiterten in der Folge. Im Februar 2022 schreibt W. erneut ans Amtsgericht, dass der Vater den Kontakt der Mutter zu den Kindern unterbinde. Er würde mit den Kindern Entführungsszenarien aufbauen. Beim Vater sei keine Bindungstoleranz erkennbar. Doch die deutschen Behörden sind in Dänemark machtlos.
Anzeichen für akute Kindeswohlgefährdung
Am 28. Juli 2022 wird der Ton von W. deutlich schärfer. In einer Stellungnahme für das Amtsgericht heißt es, dass das Verhalten Hensels aus Sicht des Jugendamtes ein bewusstes Entfremden der Kinder von ihrer Mutter sei. Mehr noch: W. warnt, dass sie unter den gegebenen Umständen von einer akuten Kindeswohlgefährdung ausgehe, die das Gericht entsprechend §1666 BGB zum Handeln zwinge: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“
W. spricht von einer Abschottung von Theodor und Klara, woraus eine hohe psychische Belastung der Kinder resultiere. Das Verhalten stelle eine massive Gefährdung der Kinder für das Entwickeln psychischer Erkrankungen dar. W. sieht die Notwendigkeit einer Inobhutnahme durch das Gericht – was eine schwerwiegende Maßnahme ist.
Kein Kontakt mehr
Doch dazu kommt es nicht. Die dänischen Behörden sehen den Fall offenbar auch anders. Im März 2023 entscheidet dort schließlich ein Gericht, dass die Kinder trotz der rechtswidrigen Tat Hensels bei ihm bleiben sollten. Immerhin: Block soll ein 14-tägiges Besuchsrecht erhalten.
Doch Termine dafür lässt Hensel immer wieder platzen. Die Kinder bleiben bei Hensel und Have. Erst nach der Silvesternacht 2023/24 sieht Christina Block ihre Kinder wieder. Allerdings nur für wenige Tage. Unter dem Eindruck der dramatischen Entführung spricht das Oberlandesgericht Hamburg Stephan Hensel im Januar 2024 das alleinige Sorgerecht zu. Bis heute, vier Jahre nach den Schreiben von Jugendamts-Mitarbeiterin W., gibt es keinen Kontakt zwischen der Mutter und ihren Kindern.
Lars Petersen ist Leiter National im Investigativ-Team von WELT, Business Insider Deutschland und Politico Deutschland und kümmert sich seit Jahren um Machtkämpfe und Affären hinter den Kulissen von Wirtschaft und Politik. Sie haben Hinweise für ihn? Dann melden Sie sich gerne beim Autor, auch vertraulich – per E-Mail oder über den verschlüsselten Messenger Threema (WTJPZ7PN)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke