Wer sich in der Rente noch etwas dazuverdienen möchte, bekommt ab dem 1. Januar steuerliche Vorteile. Beschäftigte im Rentenalter dürfen dann mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Die Vorteile gelten jedoch nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.
Gegen diese Pläne regt sich nun Protest: Der Bund der Steuerzahler will gegen die Regelung klagen, da der Ausschluss von Selbstständigen ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sei.
„So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair“, sagte der Verbandspräsident Reiner Holznagel gegenüber der „Bild“-Zeitung. „Wir werden deshalb im ersten Quartal 2026 die Klage einreichen und wollen bis zum Bundesverfassungsgericht damit.“
Er verwies auf Österreich, wo bei einem ähnlichen Modell sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige berücksichtigt seien. Die deutsche Regelung sei laut Holznagel „besonders tragisch für diejenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt haben und jetzt nicht von der Aktivrente profitieren“.
Die Aktivrente soll nach den Vorstellungen von Schwarz-Rot auch dazu beitragen, den Fachkräftemangel einzuhegen. Das Finanzministerium geht in seinem Gesetzentwurf von rund 168.000 Interessenten im Jahr aus – damit würde jeder vierte Anspruchsberechtigte bei Erreichen des Renteneintrittsalters das Angebot der Aktivrente auch tatsächlich annehmen. Wirtschaftsexperten äußerten sich skeptisch. Das Institut der Deutschen Wirtschaft warnte bereits vor Wochen, dass die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen juristisch angreifbar sei.
Schon jetzt geht in Deutschland etwa jeder achte Rentner einer erwerbstätigen Beschäftigung nach. Laut Daten des Statistischen Bundesamts gehen 13 Prozent der 65- bis 74-Jährigen weiter arbeiten.
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