Der Bundestag hebt die Immunität zweier AfD-Abgeordneter auf. Stephan Brandner wird Beleidigung vorgeworfen, Matthias Moosdorf ein Hitlergruß. Gegen Moosdorf kann nun ermittelt, gegen Brandner eine verhängte Strafen vollstreckt werden.

Der Bundestag hat die Immunität der beiden AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und Matthias Moosdorf aufgehoben. Die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken stimmten am Abend dafür, die AfD enthielt sich. Damit können Strafen vollstreckt werden, die gegen Brandner verhängt worden sind. Gegen Moosdorf kann damit ein Strafverfahren geführt werden. Nach Angaben eines AfD-Fraktionssprechers geht es in Brandners Fall um die mutmaßliche Beleidigung einer Journalistin und bei Moosdorf um einen mutmaßlichen Hitlergruß.

Der stellvertretende AfD-Chef Brandner befindet sich bereits seit mehr als einem Jahr mit einer "Spiegel"-Journalistin im Rechtsstreit. Diese soll er als "Faschistin" bezeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft in seiner Heimatstadt Gera ermittelt gegen Brandner wegen Beleidigung. "Um in den von mir verwendeten Begriff auch nur ansatzweise Rechtswidriges hereininterpretieren zu wollen, fehlt mir die Phantasie", wies Brandner den Vorwurf der Beleidigung vor rund einem Jahr zurück.

Damals hatte der Bundestag Brandners Immunität bereits ein Mal aufgehoben und damit den Weg für ein Strafverfahren gegen Brandner frei gemacht. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich.

50.000 Euro Ordnungsgeld

Brander beruft sich auf sein "Recht auf Meinungsfreiheit". Der Begriff "Faschistin" werde im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in Parlamentsdebatten "inflationär in Dutzenden Varianten" verwendet, hatte Brandner t-online vor einem Jahr gesagt. Die Journalistin nannte er "verbohrt und AfD-fixiert" sowie "eine linke Aktivistin".

Die Journalistin geht gegen Brandner juristisch vor - bisher mit Erfolg. Laut abgeordnetenwatch.de muss Brander 50.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, weil er eine einstweilige Verfügung des Gerichts missachtete und die Aussage mehrmals wiederholte. Die Website zitiert eine Sprecherin des Landgerichts Berlin II, laut der Brandner bisher 20.000 Euro beglichen hat. Gegen das jüngste Ordnungsgeld von 30.000 Euro habe er demnach Beschwerde eingelegt. Ob es bei der Strafvollstreckung, für die der Bundestag den Weg freigemacht hat, um die Ordnungsgelder geht, ist nicht ersichtlich.

Die Immunität des als russlandfreundlich auftretenden AfD-Außenpolitikers Moosdorf hob der Bundestag per Beschluss ebenfalls auf. Einem Fraktionssprecher zufolge wird Moosdorf vorgeworfen, vor rund zweieinhalb Jahren in einem Nebenraum im Reichstagsgebäude den Hitlergruß gezeigt zu haben. In diesem Zusammenhang kann nun gegen Moosdorf ermittelt und gegebenenfalls ein Prozess geführt werden.

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