Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge am Mittwoch höhere Sozialbeiträge für Gutverdienende auf den Weg bringen. Wie die „Bild“-Zeitung berichtete, sollen die Ministerinnen und Minister in ihrer Kabinettssitzung eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschließen. Für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen werden damit ab Januar die Zahlungen für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung steigen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Ab Januar werden der „Bild“-Zeitung zufolge die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8450 Euro monatlich erhoben, bislang waren es 8050 Euro. Die Erhöhung betrifft dem Bericht zufolge rund 2,1 Millionen Angestellte. Die Erhöhung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt demnach bei 5,5 Millionen Beschäftigten zu höheren Abgaben: Dort steigt die Beitragsgrenze von 5512,50 auf 5812,50 Euro.
Der Kabinettsbeschluss soll dem Bericht zufolge ohne weitere Aussprache erfolgen. Alle Ministerien haben der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze demnach bereits vorab im regierungsinternen Koordinierungsverfahren, der sogenannten Ressortabstimmung, zugestimmt. Mit dem Kabinettsbeschluss tritt die Verordnung dann in Kraft, der Bundestag muss nicht mehr zustimmen.
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