Vor rund einer Woche wird in Polen ein Mann festgenommen, der an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines mitgewirkt haben soll. In Deutschland wird er per Haftbefehl gesucht. Ein polnisches Gericht lehnt die Überstellung zum jetzigen Zeitpunkt aber ab.
Ein wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in Polen festgenommener ukrainischer Taucher wird vorerst nicht an Deutschland überstellt. Ein polnisches Gericht ordnete an, dass der Mann für weitere 40 Tage in Polen in Haft bleiben müsse. Das Gericht habe diesen Schritt damit begründet, dass bei seinem Mandanten Fluchtgefahr bestehe, teilte sein Anwalt mit.
Während der verlängerten Haftzeit soll darüber entschieden werden, ob der Verdächtige auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an Deutschland überstellt wird. Der 46 Jahre alte Wolodymyr Z. war vergangenen Dienstag in Pruszkow in der Nähe von Warschau gestellt worden. Ein Gericht hatte zunächst eine siebentägige Haft angeordnet.
Die Verteidigung hatte angekündigt, sich gegen eine Überstellung nach Deutschland zu wehren. Sie argumentierte, die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sei angesichts des russischen Krieges in der Ukraine unzulässig.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei Z. um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Der Ukrainer soll an den erforderlichen Tauchgängen beteiligt gewesen sein.
Die Pipeline-Explosionen im Jahr 2022 rund sieben Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatten die Gasleitungen in der Ostsee schwer beschädigt. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings keiner der vier Nord-Stream-Stränge mehr in Betrieb.
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