CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. „Wenn wir das einfach so laufen lassen, käme das einem Verrat an unseren Kindern gleich“, sagte er der „Rheinischen Post“.
Er persönlich sei offen für eine Debatte über ein Verbot von Social Media bis zum 16. Lebensjahr, fügte er hinzu: „Wenn ich sehe, was im Netz passiert, dann ist das kein normaler Austausch mehr. Menschen werden beschimpft, diskreditiert, diskriminiert und dabei geht es oft unter die Gürtellinie.“
Es sei kein Wunder, dass Kinder, die viel im Netz unterwegs seien, zunehmend an Depressionen litten, ergänzte der Politiker: „Sie sehen Krieg, Verbrechen, Gewalt, sexualisierte Inhalte, die sie noch nicht einordnen können. Das können Kinder und Jugendliche nicht verarbeiten.“
Außerdem sei es nicht verwunderlich, „dass die Vereinsamung zu- und die soziale Kompetenz abnimmt. Denn wer nur noch im Netz das Sozialisieren erlernt, verlernt es in der Realität“, mahnte Linnemann.
Auf die Frage, wie er ein solches Verbot umsetzen wolle, sagte der CDU-Politiker, zunächst müsse es eine Debatte darüber geben: „Ich lasse mich gern von anderen Argumenten überzeugen. Die Umsetzung ist in der Tat nicht einfach. Aber die Augen vor dem zu verschließen, was das mit unseren Kindern macht, ist schlicht verantwortungslos.“
Spahn vergleicht TikTok-Nutzung mit Heroin
Innerhalb der Union läuft eine Debatte über den angemessenen Umgang mit TikTok, Instagram und Co. Unionsfraktionschef Jens Spahn verglich die Nutzung von TikTok unter Verweis auf Hirnforscher mit der von Heroin und sprach sich ebenfalls für eine Altersgrenze von 16 Jahren aus.
Verbote seien ein scharfes Schwert. „Aber wir verbieten Jugendlichen auch Alkohol und Nikotin, um das noch wachsende Gehirn zu schützen. Und wenn Tiktok wie eine noch härtere Droge wirkt, müssen wir etwas tun“, sagte Spahn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ am Montag.
Australien hat als erstes Land der Welt Unter-16-Jährigen die Nutzung von Social Media verboten. Unter den Bann fällt auch die Videoplattform YouTube. Bis zum 10. Dezember gilt eine Übergangsfrist, in der die Plattformen die Voraussetzungen schaffen müssen, dass sich zu junge Nutzer nicht mehr anmelden können.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke