Die Zahl der Asylanträge in Deutschland steigt im September leicht an. Trotzdem bleibt sie weit unter dem Niveau von 2024. Ein Grund könnten die politischen Entwicklungen in Syrien sein.

Im September haben rund 9100 Menschen erstmals in Deutschland Asyl beantragt. Das waren deutlich mehr Schutzersuchen als im August. Damals gingen rund 7800 Erstanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein. Allerdings ist ein Anstieg nach dem Sommer nicht ungewöhnlich, was mit dem Wetter und den Fluchtrouten zusammenhängt.

Im Vergleich zu 2024 sind die Zahlen nach wie vor rückläufig. Im September vergangenen Jahres hatten 18.113 Menschen erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Knapp doppelt so viele wie dieses Jahr.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hatte am 7. Mai verfügt, an deutschen Grenzen sollten ab sofort auch Asylsuchende zurückgewiesen werden - mit Ausnahmen für vulnerable Gruppen, dazu zählten Schwangere und Kranke. Außerdem ordnete er eine Intensivierung der Kontrollen an.

Ein Grund für den Rückgang der Zahl der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, dürfte der Sturz von Präsident Baschar al-Assad in Syrien vom vergangenen Dezember sein. Syrien führte über lange Zeit die Liste der wichtigsten Herkunftsländer von Asylbewerbern in Deutschland an.

Im September stellten zudem knapp 10.800 Menschen Folgeanträge. Ein Folgeantrag ist ein erneuter Antrag, der gestellt wird, wenn ein früherer Asylantrag zurückgenommen oder abgelehnt worden ist. Schutzsuchende stellen Folgeanträge vor allem dann, wenn sich die Rechtslage zu ihren Gunsten geändert hat, wenn neue Beweismittel vorliegen, die ihre Schutzwürdigkeit belegen, oder wenn sich die Lage im Herkunftsland verschlechtert hat. Zuletzt galt das vor allem für Frauen und Mädchen aus Afghanistan.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Oktober festgestellt, einige der von den in Afghanistan herrschenden Taliban verhängten diskriminierenden Maßnahmen gegen Frauen stellten einen Akt der Verfolgung dar. Zur Prüfung eines individuellen Asylantrags afghanischer Frauen genüge es daher, dass EU-Mitgliedsländer ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht berücksichtigten.

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