Die Bundeswehr sucht händeringend reguläre Soldaten. Aber auch an Reservisten mangelt es. Abhilfe könnten Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR schaffen, findet CDU-Politiker Müller. Dafür müsste jedoch eine Regel aus dem Einigungsvertrag geändert werden.

Wegen der Personalnot der Bundeswehr sollen einem Medienbericht zufolge künftig auch ehemalige NVA-Soldaten als Reservisten herangezogen werden können. "Es wird Zeit, auf die Soldatinnen und Soldaten der NVA zurückzugreifen, die sich freiwillig zum Schutz unserer Freiheit melden", sagte der für Ostdeutschland zuständige Vizechef der Unionsfraktion, Sepp Müller, dem "Stern". Die Bundeswehr benötigt laut eigenen Planungen 200.000 Reservisten, die im Verteidigungsfall schnell einsatzbereit sind, und der Bundeswehrverband fordert laut Bericht sogar eine Reserve von bis zu einer Million Männern und Frauen.

"Aktuell gibt es aber nur 51.000 Reservisten", so Müller. Reservist ist jeder, der in der Bundeswehr gedient und seinen Dienstgrad nicht verloren hat - rechnerisch sind das aktuell etwa 860.000 Menschen.

"Ich wünsche mir Extrakurse für eine Ausbildung zum Heimatschützer", sagte Müller. Diese sollten berücksichtigen, dass die Ex-NVA-Leute bereits wehrpflichtig gewesen seien. Am Ende stünde das Gelöbnis auf das Grundgesetz: "Wir feiern 35 Jahre Sieg der Freiheit über die Unfreiheit. Schon lange nicht mehr war unsere Freiheit so bedroht wie aktuell", erklärte Müller.

Kürzlich hatte bereits der Linken-Politiker Bartsch gefordert, diese Regelung zu überdenken - auch wenn die früheren NVA-Soldaten heute alle über 50 Jahre alt sein dürften. "Auch wenn alle früheren NVA-Soldaten inzwischen über 50 Jahre alt sind, sollte man überdenken, ob ihr kompletter Ausschluss aufrechterhalten werden soll", sagte Bartsch der "Süddeutschen Zeitung". Im Heimatschutz gebe es zum Beispiel viele Aufgaben. Bartsch selbst hatte seinen Grundwehrdienst in einem Fallschirmjägerbataillon der NVA absolviert.

Ehemalige NVA-Angehörige dürfen dem Bericht zufolge bisher nicht als Reservisten herangezogen werden. Das wurde bereits mit dem Einigungsvertrag festgelegt. Eine Ausnahme gilt demnach dann, wenn sie nach der Wiedervereinigung in der Bundeswehr weiterbeschäftigt wurden. Das traf damals für rund 18.000 der mehr als 170.000 NVA-Soldaten zu. Da der Militärdienst in der DDR Pflicht war, könnte eine entsprechende Neuregelung mehrere Zehntausend Männer zwischen Anfang 50 und 65 Jahren betreffen.

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