Beamte, Beschäftigte und Schüler muslimischen Glaubens in Schleswig-Holstein können künftig an zwei islamischen Feiertagen freigestellt werden. Das gilt jeweils für den ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes, wie das Kulturministerium mitteilte. Das Land und der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland schlossen einen entsprechenden Vertrag.
Beide Seiten betonten die Wichtigkeit eines respektvollen und friedlichen Miteinanders in Schleswig-Holstein. Der Vertrag schaffe eine rechtliche Absicherung der bisher gelebten Praxis. Ein zentrales Anliegen sei die Stärkung der Bildungsarbeit: Der Vertrag unterstreicht das Recht des Landesverbands, eigene Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben sowie Imame auszubilden. Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) betonte, der Vertrag sei ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften.
Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter, Leiterin des „Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam“, sieht die Entwicklung kritisch. Im Gespräch mit WELT TV bezeichnete sie den Verband der Islamischen Kulturzentren als sehr konservativ. „Das ist die grundsätzliche Schieflage in der deutschen Islamdebatte: dass dort eigentlich nur Akteure zu Wort kommen, die einem ganz bestimmten erzkonservativen Spektrum des Islam angehören. Aber die vielen Muslime, die eher liberal oder moderat sind, die hören wir eigentlich gar nicht.“ Wenn Muslime für Feiertage freigestellt würden, müssten auch andere Minderheiten womöglich mit Feiertagen bedacht werden, gab sie zu bedenken.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke