Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

Sulaiman A. hat die Tat gestanden. Er hatte sich laut Anklage über Jahre radikalisiert und mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifiziert. Am 31. Mai 2024 griff der Afghane dann in Mannheim mit einem Messer fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur an. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der damals 25-jährige Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.

Identifikation mit Terrormiliz Islamischer Staat (IS)

Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich.

Der Angeklagte hat die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten.

Der 26-jährige A. war wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Alle Verfahrensbeteiligten hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für ihn gefordert. Die Bundesanwaltschaft hatte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Nebenkläger, darunter auch die Familie Laur, forderten zum Teil zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan

Sulaiman A. war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters.

Der 26-Jährige war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat lebte er mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim, rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.

Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.

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