Daten von vernetzten Geräten sind lange Zeit für ihre Nutzer nicht verfügbar, meist sammeln sie ausschließlich die Hersteller. Nun verpflichtet ein neues EU-Gesetz Unternehmen, sie Nutzern und anderen Organisationen zugänglich zu machen. Die Datenverordnung eröffnet Chancen – erntet aber auch Kritik.
Verbraucher und Verbraucherinnen bekommen mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Für Smart-TVs, moderne Küchengeräte, aber auch Autos und manche industrielle Maschinen gilt nun das EU-Datengesetz ("EU-Data-Act"). Hersteller müssen demnach für alte und neue Geräte offenlegen, welche Informationen erhoben werden - und wie Nutzerinnen und Nutzer darauf zugreifen können. Bislang wurden solche Daten häufig ausschließlich von den Herstellern der Geräte gesammelt, beispielsweise von Smartphone-Herstellern.
Das Datengesetz der EU trat bereits Anfang 2024 in Kraft und findet jetzt Anwendung. Es verpflichtet Hersteller, Daten zugänglich zu machen, Kombinierbarkeit zu fördern und den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern zu erleichtern, berichtete der Tagesspiegel. Verbraucher können nun leichter Gerätedaten, zum Beispiel zur Art der Nutzung, an andere Dienste, wie etwa zu Reparaturzwecken, weitergeben. Dadurch sollen Dienstleistungen am Ende günstiger und einfacher werden.
Zudem sollen durch den freizügigeren Datenhandel nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen.
Auch die Kaffeemaschine vom Gesetz betroffen
Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Die Vorgaben schließen dabei ausdrücklich auch Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie "smarte" Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.
Zu den betroffenen Daten gehört "jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen". Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend.
Europäische Industrie entlasten
Laut einem Bericht des "Tagesspiegels" sind viele Unternehmen bisher nicht bereit, ihre Daten zu teilen. Viele Industriebetriebe treffen außerdem immer noch Entscheidungen auf Basis unvollständiger oder veralteter Daten- zum Beispiel bei der Zulieferung von Komponenten, der Produktionsplanung oder der Auslieferung. Der "Data Act" soll Entlastung schaffen.
Der Aufwand, den viele Unternehmen dabei befürchten, ist gering. Es reicht, vorhandene Systeme zu verknüpfen, so dass Informationen reibungslos fließen. Schon die Vernetzung einzelner Bereiche kann zeigen, wie Lieferketten resilienter werden, Echtzeitdaten für Entscheidungen zur Verfügung stehen und welchen Nutzen KI-basierte Prognosen liefern können, berichtete der "Tagesspiegel" weiter.
Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat durch das Gesetz Vorteile. Nicht nur die Effizienz von KI kann gesteigert werden, sondern auch völlig neue Anwendungen können umgesetzt werden. Ohne aktuelle und verlässliche Datenquellen bleiben KI-Prognosen unzuverlässig und nutzlos. "Durch konsequenten Datenaustausch könnte die EU auf diesem Feld die Vereinigten Staaten überholen und den globalen Wettlauf um die Führungsrolle in der Welt der Künstlichen Intelligenz wieder offen gestalten", sagte Kadir Dindar, Geschäftsführer von Intersystems, im Tagesspiegel.
Wirtschaftsverbände üben Kritik
Das Regelwerk birgt auch Risiken. Viele befürchten einen hohen Umsetzungs- und Personalaufwand. Zudem besteht die Furcht vor dem Diebstahl geistigen Eigentums oder einem Wettbewerbsnachteil, wenn die Daten für Dritte zugänglich gemacht werden, berichtete der "Tagesspiegel". Auch Sicherheitsfragen sorgen für Nervosität: Wie lassen sich derart geöffnete Systeme vor Hackern schützen? Und wenn sie doch eindringen, wer trägt die Verantwortung?
Kritik an der Verordnung kommt etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie, etwa weil es in Deutschland an festen Ansprechpartnern in den Behörden fehle. In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung daher noch viel Unsicherheit.
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