Der SPD-Parteitag beschließt im Juni einstimmig die Möglichkeit zur Prüfung eines AfD-Parteienverbotsverfahrens. Nun lädt die Grünen-Spitze die Regierung und die Linke zu konkreten Gesprächen ein. Die Union äußert sich skeptisch.
Die Spitze der Grünen-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Linke zu einem Gespräch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren eingeladen. In dem Brief der zwei Co-Vorsitzenden, Katharina Dröge und Britta Haßelmann, an Jens Spahn, Matthias Miersch sowie an die beiden Vorsitzenden der Linksfraktion, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, heißt es: "Der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht." Dieser Zeitpunkt sei – angesichts der fortschreitenden Radikalisierung der AfD – jetzt gekommen.
"Zum Schutz der Menschen und der Demokratie" müsse ein Parteiverbotsverfahren nun verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls rasch auf den Weg gebracht werden, schreiben die Fraktionschefinnen in ihrem Brief. Hierfür sei ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen von zentraler Bedeutung.
Die Linke reagierte positiv. "Wir nehmen die Einladung natürlich an", erklärte Fraktionschefin Reichinnek. Sie verwies auf Parteiprogramm und Parteitagsbeschlüsse der Linken. "Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel, um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren voranzutreiben", betonte Reichinnek. Jetzt seien SPD und Union in der Pflicht.
Verweis auf Parteitagsbeschluss der SPD
Die Grünen weisen in ihrem Schreiben auf den jüngsten Beschluss des SPD-Parteitages hin, der sich einstimmig für eine Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbotes ausgesprochen habe. "Gerne möchten wir mit Ihnen über die weiteren konkreten Schritte sprechen, damit wir ein entsprechendes parlamentarisches Verfahren kurzfristig gemeinsam einleiten können", schlagen Haßelmann und Dröge vor. Idealerweise sollte ein solches Gespräch bereits für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause vereinbart werden, denn "die Angelegenheit drängt: Es geht um die Verteidigung unserer Demokratie".
Die SPD-Delegierten hatten Ende Juni einen Antrag beschlossen, in dem es hieß: "Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können." Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
Skepsis in der Union
Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
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