Sieben Kandidaten der AfD sterben innerhalb kurzer Zeit vor der Kommunalwahl. Das sorgte für Spekulationen. Doch auch andere Parteien sind betroffen: Die Landeswahlleiterin in Nordrhein-Westfalen hat Kenntnis von derzeit 16 Todesfällen von Kandidaten für die Kommunalwahl am 14. September mit Tausenden zu vergebenden Mandaten.
Angesichts von Spekulationen im Internet, dass besonders viele AfD-Kandidaten betroffen sein könnten, bekräftigte ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, es gebe keine Hinweise auf eine signifikant erhöhte Anzahl von Todesfällen. Bei der Kommunalwahl 2020 waren in NRW mehr als 20.000 Mandate vergeben worden.
Von den bislang erfassten 16 Todesfällen betreffen demnach sieben die AfD und jeweils einer die SPD, die Sozialdemokratische Aktion (SDA), FDP, Grüne, die Tierschutzpartei, die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), Freie Wähler, die Partei Volksabstimmung sowie eine Wählergruppe.
Die Fälle betreffen 14 verschiedene Gemeinden: Altena, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Blomberg, Essen, Hellenthal, Krefeld, Märkischer Kreis, Much, Remscheid, Rheinberg, Schwerte, Solingen und Wuppertal.
Solche Todesfälle von Bewerbern ereigneten sich – unabhängig von Partei- oder Wählergruppenzugehörigkeit – bedauerlicherweise bei allen Wahlen, stellte der Sprecher fest. Da es keine Meldepflicht der kommunalen Behörden gegenüber der Landeswahlleiterin gebe, gebe es bei den genannten Fällen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unabhängig davon erhalte ihr Büro entsprechende Berichte und sie sichte auch eigeninitiativ Veröffentlichungen.
Im Netz wird spekuliert
Im Internet hatten unter anderem Andeutungen einzelner AfD-Politiker Spekulationen zum Tod von AfD-Kandidaten befeuert. In vier Fällen in Rheinberg, Schwerte, Blomberg und Bad Lippspringe hatte die Polizei unnatürliche Todesursachen beziehungsweise ein Fremdverschulden bereits ausgeschlossen.
Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Bewerber noch vor dem Wahltag stirbt. Eine solche Nachwahl kann, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden.
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