Im Internet sorgt es für Verschwörungstheorien: Unmittelbar vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen meldet die AfD gleich mehrere tote Kandidaten. Nun kommen zwei Fälle hinzu. Doch auch bei anderen Parteien gibt es Todesfälle.

Die AfD in Nordrhein-Westfalen verzeichnet vor den Kommunalwahlen nun insgesamt sechs Todesfälle. Wie ein Parteisprecher dem Portal "Politico" bestätigte, seien zu den zuvor vier bekannten Fällen noch zwei weitere hinzugekommen. Dabei soll es sich um Kandidaten für die Reservelisten handeln, anders als in den anderen vier Fällen zuvor. René Herford verstarb demnach an Nierenversagen, er litt an einer Leber-Vorerkrankung. Patrick Tietze habe dagegen Suizid begangen, heißt es.

Schon zuvor waren vier Fälle von verstorbenen AfD-Kandidaten bekannt geworden. Nach Angaben der Polizei gab es in keinem Fall Hinweise auf ein Fremdverschulden, dies bestätigten die Behörden auf Anfrage. Im Internet hatten die Todesfälle zu Verschwörungstheorien geführt. AfD-NRW-Landesvizechef Kay Gottschalk kündigte in einem "Politico"-Podcast an, die Fälle prüfen zu wollen. Die Kommunalwahlen finden am 14. September statt.

Ein Sprecher der Landeswahlleiterin teilte auf Anfrage mit, auch Kandidaten anderer Parteien und Wählervereinigungen seien nach ihrer Aufstellung zu den Wahlen gestorben. Zehn Todesfälle seien bekannt, vier davon beträfen die AfD. Die zwei Reservelisten-Kandidaten zählen nicht dazu.

Briefwahlunterlagen sind nun ungültig

Da die Kommunalwahlen in NRW durch die jeweiligen Kommunen in eigener Verantwortung durchgeführt werden, bestehe keine Meldeverpflichtung derartiger Fälle gegenüber der Landeswahlleiterin. Daher habe man auch keinen vollständigen Überblick. Es lägen aber keine Erkenntnisse vor, dass die Anzahl der Todesfälle signifikant erhöht wäre.

Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Bewerber noch vor dem Wahltag stirbt. Eine solche Nachwahl kann, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden.

Im Fall von Stefan Berendes, AfD-Kandidat für den Stadtrat in Bad Lippspringe, teilte die Polizei in Paderborn mit, es gebe keine Anzeichen für ein Fremdverschulden und deswegen auch keine weiteren Ermittlungen. Zur genauen Todesursache halte man sich aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen - wie in anderen Fällen auch - bedeckt. Die Stadt hatte mitgeteilt, dass durch den Tod die Briefwahlunterlagen von 133 Wählerinnen und Wählern ungültig sind.

Im Fall von Wolfgang Seitz, AfD-Kandidat in Rheinberg, hatte die Polizei ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. "Das ist aber nichts Besonderes, sondern Standard, wenn die Todesursache zunächst unklar ist", erläuterte ein Polizeisprecher in Wesel. Bei dem Verfahren hätten sich dann keine Hinweise auf eine Straftat oder ein Fremdverschulden ergeben. Auch von der Polizei in Wesel wurde mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht und Rücksicht auf die Angehörigen des Verstorbenen eine genaue Todesursache nicht genannt.

Tote auch bei Grünen und SPD

Bei Wolfgang Klinger, AfD-Kandidat in Schwerte, teilte die Polizei in Unna mit, der Kommunalwahlkandidat sei eines natürlichen Todes verstorben. In eindeutigen Fällen wie diesem werde kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Ersatzbewerber für Wolfgang Klinger wurde Manfred Schneider. Im Fall von Ralph Lange, AfD-Kandidat in Blomberg, teilte die Polizei in Bielefeld mit, es liege eine natürliche Todesursache vor. Entsprechend sei kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Nicht nur die AfD ist von Todesfällen ihrer Kandidaten betroffen: In Hellenthal in der Eifel starb Kommunalwahlkandidat Karl Reger von den Grünen. In Bad Münstereifel kann SPD-Kandidatin Eleonore Jüssen nicht mehr zur Wahl antreten, wie die Stadt mitgeteilt hatte.

Die Todesfälle haben Auswirkungen auf die Wahl: Stimmzettel müssen kurzfristig neu gedruckt werden und Briefwähler müssen neu wählen. Die in dem betroffenen Wahlbezirk bereits ausgestellten Wahlscheine verlieren ihre Gültigkeit.

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