Der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich, der sich inzwischen zur Frau erklärt hat und Svenja nennt, ist abgetaucht und nicht zu seinem Haftantritt erschienen. Anstatt im Frauengefängnis seine Gefängnisstrafe anzutreten, setzt er sich einem Bericht zufolge ab.
Der Rechtsextremist Liebich, der sich zur Frau erklärt hat und jetzt Svenja heißt, hat seine Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten, nach ihm wird nun gefahndet. "Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen", sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota am späten. Er habe sich allerdings nicht gestellt. Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl. Zu Details der Fahndungsmaßnahmen wollte Cernota "aus operativtaktischen Gründen" keine Angaben machen.
Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden - damals noch als Sven Liebich. Über die Plattform X hatte Liebich angekündigt, die Haft am Freitagabend um 22 Uhr anzutreten. Vorher wollte er für Interviews bereitstehen.
Neben Journalisten hatten sich am Abend vor der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz auch Demonstranten versammelt. Nach Angaben der Polizei waren mindestens 60 Menschen gekommen. Laut Polizei hatte die Splitterpartei Freie Sachsen die Versammlung angemeldet.
Während der Kundgebung wurde nach Angaben der Beamten auch eine Audiodatei vorgespielt. Ein Sprecher gab an, sie stamme "mutmaßlich von der Person, die heute hier die Haft antreten wollte". Diese habe mitgeteilt, dass sie sich "unpässlich fühlt, in ein Drittland abgesetzt hat", sagte der Polizeisprecher. Daraufhin seien sowohl die Versammlung als auch der Polizeieinsatz beendet worden.
In einem Post auf der Plattform X, der unter dem Namen Liebichs abgesetzt wurde, hieß es am Abend: "Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet. Niemand wusste von meinem Entschluss – kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl."
Der Fall Liebich hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.
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