Die Bundespolizei soll etwa bei der Strafverfolgung und der Abwehr von Drohnen schlagkräftiger werden. Dazu will das Innenministerium die Befugnisse vor allem an Bahnhöfen und an Grenzen ausweiten. Dabei würde sie Aufgaben übernehmen, die bislang Landespolizeien zufallen.
Die Bundespolizei soll im Grenzgebiet sowie bei Einsatz und Abwehr von Drohnen mehr Rechte erhalten. "Aktuelle technische Entwicklungen schaffen eine neue Gefahrenlage. Zweck der Regelung ist die Detektion und Abwehr von unbemannten Land-, Luft und Wassersystemen", heißt es im Gesetzentwurf des Innenministeriums.
Die Bundespolizei soll so vor allem Bahnhöfe und Bahn-Anlagen bewachen. Aber auch das Regierungsviertel in Berlin oder das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Darüber hinaus soll sie mehr Kompetenzen bei der Strafverfolgung und bei der Bekämpfung illegaler Migration erhalten. Das Innenministerium wollte sich zum Entwurf nicht äußern, der derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt werde.
Unterschiedliche Drohnen überfliegen den Sicherheitsbehörden zufolge immer häufiger Einrichtungen der kritischen Infrastruktur oder auch Militärstützpunkte. Meist ist unklar, wer sie steuert und warum sie unterwegs sind. Vermutet wird, dass auch Russland hinter solchen Einsätzen steht.
Über Bundeswehr-Einrichtungen kann das Militär sie bekämpfen. Die Bundespolizei hat in den vergangenen Jahren aufgerüstet und eigene Kapazitäten entwickelt. Sie setzt selbst Drohnen etwa zur Grenzüberwachung ein und verfügt auch über solche, die andere Drohnen bekämpfen können. Auch mithilfe von Netzen können sie in manchen Fällen abgefangen werden. Ferner können sogenannte Jammer eingesetzt werden, um die Steuerung der Drohnen zu stören. Flächendeckend kann die Bundespolizei auch bei der Drohnen-Bekämpfung nicht eingreifen, weil die Polizeien der Bundesländer häufig zuständig sind.
Die Novelle sieht ferner mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei der Strafverfolgung etwa an Bahnhöfen vor. Sie soll hier künftig nicht nur Täter feststellen und an die Landespolizei übergeben können. Stattdessen soll sie selbst Täter festnehmen, Hausdurchsuchungen in die Wege leiten oder abhören können. Ausreisepflichtige Migranten soll sie künftig selbst in Abschiebehaft nehmen können, ohne sie an die Landespolizei übergeben zu müssen.
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