Die Stadt Dortmund geht gegen die Nutzung ihres Wappens auf aktuellen AfD-Wahlplakaten vor. Die Stadt habe den AfD-Kreisverband über einen Anwalt aufgefordert, das Wappen von den Plakaten zu entfernen, weil es dafür keine Genehmigung gebe, sagte ein Stadt-Sprecher. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werde die Stadt das Verbot per einstweiliger Verfügung gerichtlich durchsetzen. Zuvor hatten die „Ruhr-Nachrichten“ berichtet.
Die Partei klebt im Kommunalwahlkampf Plakate, die nach Feststellung der Stadt das mehr als 1000 Jahre alte Dortmunder Wappen in leicht abgewandelter Form tragen. Dies sei rechtswidrig. „Aus Neutralitätsgründen wird keiner Partei die Nutzung des Stadtwappens zu Wahlkampfzwecken genehmigt“, teilte die Stadt mit. Der Dortmunder CDU-Kreisverband hatte sich öffentlich gegen die Vereinnahmung des Stadtwappens gewandt.
Laut AfD geht es um 950 Plakate, weitere seien nachbestellt – ebenfalls mit Wappen, weil sie schon vor dem Streit bestellt worden seien, sagte der Dortmunder AfD-Spitzenkandidat Heiner Garbe. Er persönlich sei der Meinung, dass die AfD die Wappen nicht überkleben müsse, da auch andere Parteien in der Vergangenheit das Stadtwappen öffentlich genutzt hätten. Außerdem habe die AfD nachträglich um eine Genehmigung gebeten.
Letztlich werde aber der AfD-Vorstand entscheiden, ob die Partei der Aufforderung der Stadt folge. Die Frist dafür laufe am Montag aus.
Dortmunder AfD musste bereits Sticker zurückziehen
Die Dortmunder AfD hatte im Kommunalwahlkampf erst vor Kurzem Ärger in einer ähnlichen Angelegenheit. Die Partei darf einen Aufkleber mit dem Spruch „Beim Fußball schwarz-gelb – am Sonntag blau“ nicht weiter verteilen.
Der BVB hatte in der Unterlassungsaufforderung argumentiert, dass man die „Vereinnahmung“ der Vereinsfarben durch die AfD nicht hinnehmen müsse. In dem Schriftstück der BVB-Anwälte hieß es: „Das ikonische Wappen unserer Mandantin sowie deren Vereinsfarben und die gesamte Kommunikation ist in einer in der Fußballlandschaft einzigartigen und weltweit bekannten Farbkombination Schwarz-Gelb gehalten.“
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke