Es wird teuer, so viel ist schon jetzt klar: Die Bundesregierung bringt das Milliarden-Paket zur Absicherung des Rentenniveaus und zur Ausweitung der Mütterrente auf den Weg. Die Kosten werden vollständig aus dem Bundeshaushalt getragen - und damit von den Steuerzahlern.

Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Rentenpaket zur Absicherung des Rentenniveaus und zur Ausweitung der Mütterrente auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD.

Damit wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns gesichert. Diese sogenannte Haltelinie verhindert, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Das Rentenniveau ist eine Rechengröße, die das Verhältnis zwischen einer Standardrente und dem Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer beschreibt. Es sagt nichts über die konkrete Höhe der individuellen Rente aus. Ohne die neue Regelung würde das Niveau nach aktuellen Prognosen bis 2031 auf 47,0 Prozent und bis 2040 auf 45 Prozent sinken.

Zudem erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 drei statt bislang zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Dies soll spätestens 2028 umgesetzt sein, aber dann rückwirkend ab 2027 gezahlt werden. Die Erhöhung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat.

Die Kosten werden vollständig aus dem Bundeshaushalt und damit von den Steuerzahlern getragen. Laut Gesetzentwurf erhöhen sich die zusätzlichen Ausgaben für den Bund mit zunächst rund neun Milliarden Euro im Jahr 2027 bis zum Jahr 2030 auf 14,5 Milliarden Euro jährlich. Bis 2040 steigt der Betrag auf knapp 20 Milliarden Euro an. Der größte Teil davon entfällt auf die Sicherung des Rentenniveaus. Die Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil von der SPD für die Jahre bis 2029 weist allerdings hohe zweistellige Milliardenlücken auf.

Die im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbarte sogenannte Aktiv- und Frühstartrente sind nicht Teil dieses Gesetzespakets. Diese Vorhaben, die unter anderem Steuervorteile für arbeitende Rentner und eine private Altersvorsorge für Kinder vorsehen, liegen in der Federführung des Finanzministeriums und benötigen nach Angaben aus der Regierung mehr Zeit für die Umsetzung.

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