Am dritten Verhandlungstag legt einer der Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des Block-Prozesses ein. Diese hatten zuvor eine Aussetzung des Verfahrens abgelehnt. Doch der Antrag wird zurückgewiesen - nun geht es weiter.

Der Prozess um die Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block kann wie geplant weitergehen. Das Landgericht wies einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Verteidiger eines Mitangeklagten hatte den Antrag am dritten Verhandlungstag gestellt, nachdem die Strafkammer die Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte.

Die 52-jährige Block soll zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Laut Anklage waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden.

Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen.

Aussetzung wegen neuer Akten beantragt

Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion. In einer mehrstündigen Aussage am 25. Juli bestritt Block die Vorwürfe: "Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben." Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht.

Ein Befangenheitsantrag sei nur dann begründet, wenn ein Grund vorliege, der geeignet sei, Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, erklärte die Gerichtssprecherin weiter. Für eine Mitwirkung an Zwischenentscheidungen gelte das nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht. Über den Befangenheitsantrag entschieden den Angaben zufolge ausschließlich Richter, die nicht von dem Ablehnungsgesuch betroffen waren.

Der Verteidiger des 63-Jährigen und weitere Anwälte hatten den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens mit einer größeren Menge neuer Akten begründet, die sie zunächst lesen müssten. Außerdem hatten sie Einsicht in die Akten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Vater der beiden Kinder gefordert.

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