Den überteuerten Maskenkäufen des Bundes widmete der Bundesrechnungshof bereits mehrere Berichte. Jetzt listen die Prüfer auf, welche Folgekosten die Fehlentscheidungen nach sich ziehen. Bis ins Jahr 2027 hinein fallen Millionensummen für Lagerung und Vernichtung an.
Die Masken, die der Bund zu Beginn der Pandemie gekauft hat, haben 2024 noch Kosten von 57 Millionen Euro verursacht. Nicht eingerechnet sind dabei Zahlungen an klagende Maskenhändler. Das geht laut "Spiegel" aus einem regelmäßigen Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Haushaltsausschuss zu Themen aus dem Bereich des Gesundheitsressorts hervor.
Die Prüfer sprechen in dem Bericht von einer "Überbeschaffung" mit der Folge, dass die Kosten für die Lagerung und Vernichtung alter Masken, aber auch für die Rechtsberatung in Maskenprozessen mittlerweile insgesamt 517 Millionen Euro erreicht hätten. Für das laufende Jahr sind demnach 45 Millionen Euro dafür veranschlagt, für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt 67 Millionen Euro. Damit habe sich der Bund die Altmasken im vergangenen Jahr mehr kosten lassen als das, was er in fünf Jahren für Long-Covid-Modellmaßnahmen für Kinder und Jugendliche veranschlagt habe, rügt der BRH.
Weitere Kosten aus laufenden Prozessen
Weit höhere Kosten erwartet der Bundesrechnungshof dem Bericht zufolge aus den noch laufenden Maskenprozessen. Das Ministerium selbst gehe für das laufende Jahr von Kosten in Höhe von 360 Millionen Euro aus Prozessen um das sogenannte Open-House-Verfahren aus, bei dem der Bund Masken zum Festpreis von 4,50 Euro pro Stück gekauft, dann aber viele davon wegen eines Überangebots nicht mehr abgenommen hatte. Auf weitere 120 Millionen Euro Kosten werden demnach Verfahren aus der Direktbeschaffung taxiert, bei der Maskenverträge mit ausgesuchten Händlern abgeschlossen wurden.
Was der Bundesrechnungshof von der Maskenbeschaffung unter dem früheren Gesundheitsminister Jens Spahn hält, hatte er schon in zwei Berichten aus den Jahren 2021 und 2024 deutlich gemacht: Die Prüfer zeichneten das Bild einer komplett aus dem Ruder gelaufenen Beschaffung in der Anfangszeit der Pandemie. In seinem aktuellen Bericht konzentriert sich der BRH auf die Folgekosten der "Überbeschaffung".
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