Wohnungssuchende kennen das: Viele Immobilien werden nur noch möbliert angeboten, teils zu hohen Preisen. Oft versuchen Vermieter so, die Mietpreisbremse zu umgehen. Die zuständige Ministerin will gegensteuern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die Regeln ließen viele Schlupflöcher, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. "Deshalb meinen manche Vermieter, man könne die Mietpreisbremse umgehen, indem man in seine Wohnung zwei Stühle stellt. Wir wollen dieser Masche einen Riegel vorschieben", kündigte Hubig an.

Der Bundestag hatte die Mietpreisbremse in dieser Woche bis 2029 verlängert. Grundsätzlich gilt sie auch für möblierte Wohnungen. Allerdings können Vermieter zusätzlich zur Kaltmiete einen Möblierungszuschlag verlangen. Diesen müssen sie nicht gesondert im Mietvertrag ausweisen, so dass er für Mieter schwer nachzuvollziehen ist.

"Das hat System"

Hubig sagte, sie wolle besser regeln, was Vermieter für die Möbel verlangen können. "Es macht einfach einen Unterschied, ob Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche so gestaltet sind, dass man da mit einem Koffer einziehen kann oder ob da nur ein Tisch und zwei Stühle stehen."

Die Ministerin sagte, ihr selbst seien in Berlin teilmöblierte oder teilgewerblich zu nutzende Wohnungen zu extrem hohen Preisen angeboten worden. "Das hat System", stellte Hubig fest. Diese Praxis werde man nicht weiter hinnehmen. "Aber: Wenn eine Wohnung zu einem angemessenen Preis real möbliert vermietet wird, dann ist dagegen nichts einzuwenden."

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Häuser und Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

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