Dem sogenannten "Investitionsbooster" der Bundesregierung steht nicht mehr viel im Wege. Im Bundestag stimmen CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, jetzt fehlt noch der Bundesrat. Doch auch dort zeichnet sich eine Zustimmung ab, denn der Bund will Steuerausfälle in den Ländern ausgleichen.

Der Bundestag hat ein milliardenschweres Steuerpaket zur Entlastung von Unternehmen beschlossen. Damit will die schwarz-rote Koalition die seit Jahren brachliegende Wirtschaft ankurbeln. Das Paket sieht zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten auf Investitionen und den Kauf von Elektroautos vor, ebenso eine höhere Forschungsförderung und perspektivisch auch Steuersenkungen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach von einem klaren Zeichen, dass Deutschland zusammen mit Rekord-Investitionen des Staates bald wieder auf den Wachstumskurs komme. Für den Gesetzentwurf votierten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die AfD enthielt sich. Dagegen stimmten die Grünen und die Linken.

Am 11. Juli dürfte auch der Bundesrat den Weg freimachen. Länder und Kommunen hatten das Paket lange kritisiert, weil es zunächst für hohe Steuerausfälle auf allen staatlichen Ebenen sorgen wird. Der Bund hat nun aber zugesagt, den Kommunen die Ausfälle vollständig auszugleichen und bei den Ländern einen Großteil zu übernehmen. Bei den Gemeinden erfolgt die Kompensation über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer. Die Länder erhalten einen Ausgleich in Höhe von acht Milliarden Euro für Investitionen in Bildung, Kitas und Wissenschaft sowie zur Sanierung von Krankenhäusern.

Firmen profitieren von Superabschreibungen

In dem jetzt beschlossenen Steuerpaket sind vor allem sogenannte Superabschreibungen von je 30 Prozent für drei Jahre auf Investitionen enthalten. Damit muss ein Unternehmen erheblich weniger Steuern zahlen, weil der steuerpflichtige Gewinn sinkt.

Vorgesehen ist auch die ab 2028 beginnende Absenkung der Körperschaftsteuer um je einen Prozentpunkt für fünf Jahre. Zudem gibt es einen "Investitionsbooster" für Elektromobilität, bei dem nicht nur die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht wird, sondern auch eine 75-prozentige Abschreibemöglichkeit im ersten Jahr der Anschaffung vorgesehen ist.

Unternehmen werden mit dem Gesetz in den Jahren 2025 bis 2029 rechnerisch um fast 46 Milliarden Euro entlastet. Etwa in dieser Höhe müssen Bund, Länder und Kommunen geringere Steuereinnahmen einkalkulieren.

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