Mit fast sieben Milliarden Euro stockt der Bund das Einkommen von Arbeitnehmern auf, deren Einkommen ansonsten nicht zum Leben reichen würde. Nur in einem Bruchteil der Fälle handelt es sich bei den Beziehern um Vollzeitbeschäftigte. Vielmehr sind zumeist Teilzeitkräfte und Azubis betroffen.
Der Staat hat im vergangenen Jahr rund 826.000 Erwerbstätigen zusätzlich Bürgergeld gezahlt, weil ihr Einkommen nicht zum Leben reichte. Die Kosten lagen bei rund sieben Milliarden Euro, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Ince hervorgeht. Demnach ist die Zahl der sogenannten Aufstocker erstmals seit 2015 wieder gestiegen.
Damals wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt, zunächst mit 8,50 Euro die Stunde. Danach sank die Zahl der Aufstocker von gut 1,2 Millionen kontinuierlich auf rund 796.000 Euro im Jahr 2023. Für 2024 weist die Statistik nun erstmals wieder nach oben.
Der Mindestlohn liegt inzwischen bei 12,82 Euro. Derzeit berät die Mindestlohnkommission über mögliche Erhöhungen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Anhebung auf 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar und wünschbar bezeichnet. Die Arbeitgeber halten das für viel zu viel.
Die staatlichen Ausgaben für das ergänzende Bürgergeld wuchsen nach Angaben des Sozialministeriums von knapp 6,2 Milliarden Euro 2023 auf fast 7 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Sogenannte Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Aufstocker - also etwa Familien oder Paare - wurden 2024 mit insgesamt 11,6 Milliarden Euro vom Staat unterstützt, wie aus den Daten weiter hervorgeht.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom November 2024 arbeiteten damals 250.380 Aufstocker in Teilzeit und 81.419 in Vollzeit. In 277.881 Fällen handelte es sich demnach um Minijobber. Hinzu kamen 88.894 Azubis. Die Behörde spricht von Erwerbsfähigen.
Bei der Arbeitsagentur bezeichnet der Begriff Aufstocker indes einen anderen Personenkreis. Die Behörde erfasst damit nicht Personen, deren Gehalt aufgestockt wird, sondern nach eigenen Angaben jene, deren Arbeitslosengeld nicht ausreicht und mit Bürgergeld erhöht wird.
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