Bürokratieabbau war ein Ziel der gescheiterten Ampelregierung: Ex-Finanzminister Lindner verkürzte einst die Aufbewahrungszeit für Buchungsbelege. Doch die neue Regierung wird die Frist wieder verlängern. Grund ist der Kampf gegen Steuerbetrug.

Unternehmen in Deutschland sollen nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil Buchungsbelege und Rechnungen künftig wieder länger aufbewahren müssen. Zur besseren Bekämpfung von Steuerbetrug plane sein Haus eine Verlängerung der entsprechenden Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre, sagte der SPD-Politiker.

"Dadurch sind Ermittlungen länger möglich", sagte Klingbeil. Außerdem wolle sein Haus "weitere Ermittlungsinstrumente" im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität schaffen. Gesetzesvorschläge dazu werde er noch vor der Sommerpause vorlegen, kündigte Klingbeil an.

Mit "weiteren Ermittlungsinstrumenten" sei etwa der Einsatz einer automatisierten Datenanalyse zum Aufspüren von Schwarzarbeit gemeint. Dadurch könnten künftig größere Datenmengen ausgewertet werden, hieß es zur Erläuterung aus Klingbeils Ministerium. Auch im engen Austausch mit den Ländern wolle sich der Bund dauerhaft anschauen, "wo weiter nachgeschärft" werden könne.

Kampf gegen Steuerhinterziehung "unerlässlich"

Klingbeil betonte: "Wir legen eine härtere Gangart ein, wenn es darum geht, gegen Kriminelle vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern." Für ihn sei der Kampf gegen Steuerhinterziehung "unerlässlich" - auch um Einnahmen und "die Handlungsfähigkeit des Staates" zu sichern, sagte der SPD-Politiker.

Mit der Entscheidung, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, will das Ministerium eine Entscheidung aus der vorherigen Legislaturperiode rückgängig machen. Unter Klingbeils Amtsvorgänger Christian Lindner waren die Aufbewahrungsfristen zum Zweck des Bürokratieabbaus von zehn auf acht Jahre verkürzt worden.

"Nach Abwägung mit dem Ziel der konsequenten Verfolgung des Steuerbetrugs" wolle das Ministerium diese aber erneut verlängern. Damit würde auch ein Vorschlag aufgegriffen, den Verbände im Kampf gegen Steuerhinterziehung formuliert hätten, hieß es dazu.

Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften

Die geplante Fristverlängerung spielt laut Klingbeil auch zur Bekämpfung sogenannter Cum-Cum-Geschäfte eine Rolle. Bei Cum-Cum-Geschäften machen ausländische Akteure die Erstattung der Kapitalertragsteuer fälschlicherweise geltend, obwohl sie hierzu nicht berechtigt sind.

Diese Geschäfte hätten einen "gewaltigen wirtschaftlichen Schaden für die Allgemeinheit" angerichtet, hieß es dazu aus dem Finanzministerium. Um diese Machenschaften konsequent zu verfolgen, müssten Dokumente länger vorhanden sein.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke