Wenn sich finanzkräftige Unternehmen Einzelpersonen rausgreifen und sie mit Prozessen überziehen, sprechen Juristen von Einschüchterungsklagen. Dagegen sollen künftig Hürden eingebaut werden: Hohe Gebühren und schnellere Erledigung installiert Justizministerin Hubig in einem neuen Gesetz.

Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Bei dieser Form von Klagen würden "Organisationen, Vereine, Journalistinnen und Wissenschaftler mit missbräuchlichen Klagen überzogen, und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Damit sollen sie mundtot gemacht werden."

Unter Einschüchterungsklagen verstehen Juristen offensichtlich unbegründete Klagen, die meist von Unternehmen, Regierungen oder einflussreichen Einzelpersonen angestrengt werden. Sie zielen laut Justizministerium darauf ab, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Auf Englisch werden diese Klagen als "SLAPP" bezeichnet, "Strategic Lawsuits Against Public Participation". SLAPP-Verfahren seien geeignet, "den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu gefährden", heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Justizministerium an diesem Freitag veröffentlichen will und der den Funke-Zeitungen vorliegt. Ziel der Klagen ist es demnach, Betroffene davon abzuhalten, "von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit praktischen Gebrauch zu machen". Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union um.

Justizministerin Hubig hob hervor, dass die Klagemöglichkeit auch mit dem neuen Anti-SLAPP-Gesetz bestehen bleibe. "Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren." So sieht es der Gesetzentwurf vor. In der Kostenentscheidung soll das Gericht demnach der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. "Außerdem sollen solche Verfahren schneller erledigt werden, und die Kläger sollen den Beklagten die Kosten zur Abwehr der Klage in erweitertem Umfang ersetzen müssen", sagte Hubig. "Gerichtsverfahren dürfen nicht dazu missbraucht werden, Menschen, die sich öffentlich engagieren, das Leben schwerzumachen."

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