In einem Gefängnis im syrischen Homs foltert und tötet Alaa M. Gefangene. Danach lebt und arbeitet der Arzt jahrelang unbescholten in Deutschland. Im Sommer 2020 kann M. jedoch durch Zufall festgenommen werden. In Frankfurt fällt jetzt das Urteil gegen ihn.
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen den syrischen Arzt Alaa M. eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Es stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Für den syrischen Angeklagten wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verhängt.
Durch die verurteilten Taten seien "neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet" worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller bei der Urteilsverkündung. Der heute 40 Jahre alte M. hatte 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis im syrischen Homs gearbeitet. Dort misshandelte er Gefangene, die der Opposition gegen Machthaber Baschar al-Assad zugerechnet wurden.
Das Gericht verhängte nun die Höchststrafe. Verurteilt wurde er auch wegen Kriegsverbrechen, Folter und Mord. In dem Verfahren wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt. M. selbst bezeichnete sich als nicht schuldig, sondern als Opfer eines Komplotts.
Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen - Opfer hatten den Arzt in einer TV-Dokumentation über Homs wiedererkannt. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.
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