Im vergangenen Jahr haben fast 292.000 Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, stieg die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Jahr zuvor um fast 92.000 und damit um fast die Hälfte (46 Prozent).
Das markiert einen Höchststand seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000. „Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es mehr Einbürgerungen“, hieß es. Dazu trug das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht bei.
Am häufigsten wurden 2024 Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (rund 83.000) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Menschen mit türkischer (acht Prozent), irakischer (fünf Prozent), russischer (vier Prozent) und afghanischer (drei Prozent) Staatsangehörigkeit.
„Unter den fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen prozentual am stärksten“, fanden die Statistiker heraus: Während 2023 nur etwa 1995 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, waren es im vergangenen Jahr 12.980 – mehr als sechsmal so viele. Die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt (plus 11.790 oder plus 110 Prozent) und stieg damit absolut gesehen noch stärker als die von Russen. Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg um zehn Prozent (plus 7665).
„Bei der Interpretation der Ergebnisse sind rechtliche Änderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen“, betonte das Statistikamt. Diese hängen mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zusammen, das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist. So sei nach neuer Rechtslage eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren möglich.
Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel schulischen oder beruflichen Erfolgen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden. Zudem ermöglicht das Gesetz generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit, hieß es.
Die neue Bundesregierung will die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahre wieder zurücknehmen.
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