Der neue Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, erhebt schwere Vorwürfe gegen Flüchtlingshilfsorganisationen wie Pro Asyl. Konkret geht es um den Fall der vom Berliner Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze. Hoffmann spekuliert in der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag) über eine Unterstützung der Somalier durch Helfer aus Deutschland bereits vor der Einreise.

Hoffmann sagte, der Fall der drei Asylsuchenden aus Somalia trage „fast absurde Züge“ und deute auf eine „Inszenierung“ hin. „Pro Asyl ist schon seit Jahren entlang der Fluchtrouten unterwegs, auch an den Grenzübergängen. Dort wird Flüchtlingen empfohlen, ihre Ausweise wegzuwerfen, weil das eine Abschiebung aus Deutschland deutlich erschwert“, sagte er.

Hoffmann sagte konkret zum Fall der drei Asylsuchenden aus Somalia: „Eine Person war bei den ersten beiden Einreiseversuchen volljährig und ist beim dritten Versuch auf einmal minderjährig, sie hat Ausweisdokumente dabei, die Merkmale von Fälschungen aufweisen.“ Alle drei Personen hätten nagelneue Handys gehabt, mit denen man die Reiseroute nicht zurückverfolgen könne. „Für mich trägt das klare Züge einer Inszenierung durch Asyl-Aktivisten.“

Pro Asyl spricht von „falschen Unterstellungen“

Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Karl Kopp, entgegnete in der Zeitung, diese Vorwürfe hätten nichts mit den Fakten zu tun. „Wir sind eine Menschenrechtsorganisation und unterstützen Geflüchtete vor Gericht“, betonte er. „So war es auch im Fall der drei Menschen aus Somalia, von denen eine Frau noch minderjährig ist.“ Dass man Menschen empfehle, ihre Ausweise zu entsorgen oder neue Handys anzuschaffen, seien falsche Unterstellungen. „Damit wird unsere Arbeit angegriffen.“

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung der drei Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden. Mittlerweile befinden sich die drei Asylsuchenden wieder in Berlin.

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